Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.12

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Neben vielen weiteren Themen stand auch das Investitionsprogramm für die Sanierung des Innsbrucker Flughafens auf der
Tagesordnung des Innsbrucker Stadtsenates und Gemeinderates.
ER

© G. BERG

Aus dem Stadtsenat
Investitionen in den Flughafen
Der Flughafen Innsbruck steht vor dem
größten Investitionsprogramm seiner
Geschichte. Die Gesamtkosten werden
mit etwa 162 Millionen Euro beziffert.
Darin enthalten sind die Pistensanierung 2021, der Terminalneubau 2023–
2026 sowie sonstige längerfristige Investitionen und Projekte im Zeitraum
2021–2033.
Mit der zustimmenden Beschlussfassung befürwortete der Innsbrucker Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. November die bevorstehende umfassende
Generalsanierung des Flughafens. „Zu
hinterfragen, welche Rolle der Flughafen
in Zeiten des Klimawandels spielen soll,
darf und kann, das war und ist wichtig“,
so Bürgermeister Georg Willi zur allgemeinen Diskussion: „Denn wer auf Kosten von vielen Lärm macht, muss auch
dafür bezahlen. Der Flughafen belastet
mit seinem Betrieb die Bevölkerung,
diese Belastung soll einen Preis haben.
In einer dicht besiedelten Stadt wie
Innsbruck, deren Topografie durch die
Alpen maßgeblich bestimmt wird, ist
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INNSBRUCK INFORMIERT

Rücksichtnahme das Gebot der Stunde
– für Nachbarinnen und Nachbarn, aber
eben auch für den Flughafen.“

Patscherkofelbahn: Auftrag zur
vertiefenden Prüfung
Eine Empfehlung des Amtes für Präsidialangelegenheiten beinhaltete die umgehende Beauftragung einer/eines prozesserfahrenen und auf Baurechtssachen
spezialisierten
Rechtsanwältin/Rechtanwaltes, die/der allfällige zivilrechtliche
Ansprüche der Stadt Innsbruck gegenüber
Dritten im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Patscherkofelbahn umfassend prüft. Im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme ist letztendlich eine
Einschätzung der Prozesschancen und
des Prozesskostenrisikos abzugeben. Der
Stadtsenat sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Advokatur „Dr. Herbert Schöpf
LL.M. Rechtsanwalt-GmbH“ mit der Aufgabe zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Auf Basis des daraus entstehenden
Gutachtens soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden, insbesondere, ob von Seiten der Stadt bzw. der

Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
und der Patscherkofelbahn Betriebs
GmbH allenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Regelung von Wahlwerbe­
veranstaltungen am Marktplatz
Um die Rahmenbedingungen präzise
vorzugeben, einigte sich der Stadtsenat
im November einstimmig auf einen von
Vizebürgermeister Gruber eingebrachten
Grundsatzbeschluss für die Durchführung
von politischen Wahlwerbeversammlungen und Kundgebungen auf Grundstücksflächen am Marktplatz. Als Grundeigentümerin überlässt die Stadt allen politischen
Parteien und Vereinen ab sofort Flächen
im Zeitraum von höchstens acht Stunden
am Tag. Aufgestellt werden dürfen diverse Gegenstände im Ausmaß von maximal
50 Quadratmetern. Die Grundüberlassung
erfolgt unentgeltlich.

Wiederbestellung
eines Amtsvorstandes
Der bisherige Leiter des Amtes „Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen“, Ing.