Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.11

- S.23

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© V. LERCHER (2)

Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung waren
sowohl im Stadtsenat als auch im Gemeinderat Thema.

Veränderung im Innsbrucker Stadtsenat

Einrichtungen. Derzeit ist die Kinderkrippe
Schneeburggasse im Kindergarten Hötting untergebracht. Diese Räumlichkeiten
werden aber dringend für die Abdeckung
des Bedarfs im Kindergartenbereich in
Hötting benötigt.
Der Stadtsenat stimmte deshalb der Standortverlegung der städtischen ISD-Kinderkrippe Hötting (Schneeburggasse 30)
mit Herbst 2020 in die Volksschule St. Nikolaus (Innallee 3) einstimmig zu, ebenso
dem Ausbau des Dachgeschosses im Kindergarten St. Nikolaus (Innstraße 97) im
Frühjahr 2020. „Die Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebote in unserer
Stadt sind eine unverzichtbare Stütze,
wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht“, macht Stadträtin
Mag.a Elisabeth Mayr deutlich: „Um die
bestmögliche Betreuung der Jüngsten
zu gewährleisten, sind wir daher immer
um konstruktive und schnellstmögliche
Lösungen bemüht, wie die räumliche

Im Gemeinderat vom 10. Oktober 2019 wurde die Abberufung
von Mag.a Christine Oppitz-Plörer als erste BürgermeisterStellvertreterin mit 23 Stimmen mehrheitlich beschlossen.
Für diesen Fall sieht das Innsbrucker Stadtrecht vor, dass ihre
Ressorts wieder in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.
Die Wahl einer neuen Bürgermeister-Stellvertreterin bzw. eines
neuen Bürgermeister-Stellvertreters erfolgt in der nächsten
Gemeinderatssitzung im November. Jede Gemeinderatspartei,
die Anspruch auf ein Mitglied im Stadtsenat hat, ist berechtigt, einen Wahlvorschlag einzubringen.
Der aktuelle Stadtsenat der Tiroler Landeshauptstadt besteht aus Bürgermeister Georg Willi (Grüne), dem zweiten
Vizebürgermeister Franz X. Gruber (ÖVP), Stadträtin Andrea
Dengg (FPÖ), Stadtrat Rudi Federspiel (FPÖ), Stadträtin
Mag.a Elisabeth Mayr (SPÖ), Stadträtin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer (FI) und Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl
(Grüne). Die beiden VertreterInnen der FPÖ sowie Stadträtin Oppitz-Plörer haben keine Ressortzuständigkeit und
sind somit nicht amtsführend. AA

Veränderung der Einrichtungen in den
nördlichen Stadtteilen zeigt.“ Die IIG wird
ermächtigt, die notwendigen Umbauarbeiten durchzuführen. Die Innsbrucker
Sozialen Dienste (ISD) werden ermächtigt,

die Kosten der Übersiedlung, die Adaptierung der Einrichtung und die Personalkosten im Budget 2020 anzumelden. Der
Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übermittelt. AA
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