Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.11

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Aus dem Stadtsenat
Gebärdendolmetschen von
Gemeinderatssitzungen
Ein 2018 eingebrachter Gemeinderats­
antrag forderte die Übersetzung von
Gemeinderatssitzungen durch GebärdensprachdolmetscherInnen und SchriftdolmetscherInnen. Da inzwischen ein
flexibler wie rechtskonformer Lösungsvorschlag ausgearbeitet wurde, beriet der
Stadtsenat erneut über das Thema. Einstimmig sprachen sich die Stadtsenatsmitglieder dafür aus, den Ist-Stand zukünftig maßgeblich zu verbessern, indem
die Aktuelle Stunde am Beginn jeder Sitzung von Gebärdensprachdolmetscher­
Innen übersetzt wird. Eine ähnliche Praxis
kommt auch bei den Sitzungen des Tiroler Landtages zur Anwendung. Für diese
Vorgehensweise ergeben sich Kosten von
etwa 3.000 Euro pro Jahr.
Die Stadt Innsbruck nahm den vorliegenden Bericht der Arbeitsgruppe „Gebärdensprachdolmetschen von Sitzungen des
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INNSBRUCK INFORMIERT

Innsbrucker Gemeinderates“ sowie die
Stellungnahme der juristischen Behindertenbeauftragten einstimmig zur Kenntnis.
Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übergeben.

Fortsetzung einer Förderung
Im Rahmen der städtischen Impulsförderung „Nachträglicher Lifteinbau“ wurde
von 2008 bis 2015 sowie 2019 der Einbau
von 154 Personenliften gefördert bzw. eine
Förderung zugesagt. Für rund 3.250 InnsbruckerInnen in 1.635 Wohnungen stellt
diese eine wesentliche Verbesserung ihres
Wohnumfeldes dar. Nach einstimmigem
Beschluss im Stadtsenat wird die Förderaktion 2020 fortgesetzt. Der Gemeinderat
stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.

Aktualisierung der
Friedhofsordnung
Auf Anregung des Referates „Friedhöfe“
erfolgten eine Aktualisierung und Adap-

tierung der Friedhofsordnung für städtische und nichtstädtische Friedhöfe sowie
der Friedhofsgebührenordnung. Den beiden nun vorliegenden Entwürfen stimmte
der Stadtsenat einstimmig, der Gemeinderat mehrheitlich zu.
In den Änderungen enthalten ist beispielsweise eine erweiterte Ausnahmeregelung
für das Mitnahmeverbot von Tieren. Bisher umfasst diese lediglich Blindenhunde,
zukünftig soll sie auch für Assistenzhunde gültig sein. Da in der Praxis außerdem
schon seit längerem an Samstagen Bestattungen stattfinden, sind dafür künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr
erforderlich.

Verlegung von Kinder­
betreuungseinrichtungen
Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in den Stadtteilen Hungerburg, Hötting und St. Nikolaus führt zu
einer Verlegung bestehender städtischer