Innsbruck Informiert
Jg.2019
/ Nr.10
- S.48
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Paare mit Jubelhochzeit
bitte melden
H
ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei
Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite
durchs Leben gehen. In diesen Fällen kann die Jubiläumsgabe des Landes Tirol bei der jeweiligen Gemeinde beantragt
werden. Um für eine solche in Frage zu kommen, sind die EUStaatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsam gemeldeter
Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
und eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft erforderlich.
Das Geschenk des Landes Tirol beträgt anlässlich der Goldenen
Hochzeit (50 Jahre) 750 Euro, der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) 1.000 Euro, der Gnadenhochzeit (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro.
Um dies gebührend zu feiern, lädt die Stadt Innsbruck jene Ehepaare, die in der Tiroler Landeshauptstadt gemeldet sind, zu einer Hochzeitsjubiläumsfeier ein. Damit diese Feste zustande
kommen, sind jene Innsbrucker Paare, die heuer Jubelhochzeit
feiern, herzlich eingeladen, sich bei Petra Kodera zu melden.
E-Mail: petra.kodera@magibk.at
Tel.: +43 512 5360 2315 AA
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Gesucht: Geburtstagskinder
mit 100 Jahren und älter
D
as Wiegenfest ist ein guter Anlass zu feiern, besonders wenn jemand 100 oder mehr Jahre alt wird.
Traditionell überbringt die Stadt Innsbruck zu diesen Anlässen bei einem Besuch Glückwünsche. „So können
wir den JubilarInnen seitens der Stadt jene Hochachtung ent
gegenbringen, die sie verdienen“, freut sich Bürgermeister
Georg Willi.
Damit die Besuche unter besonderer Berücksichtigung des
Datenschutzes zustande kommen, sind die angesprochenen
Geburtstagskinder (bzw. deren Angehörige) herzlich eingeladen, sich bei Jasmin Kompatscher zu melden:
Persönlich: Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, Zi. Nr. 2.309
E-Mail: jasmin.kompatscher@magibk.at
Tel.: +43 512 5360 2309 LI
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