Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.10

- S.43

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E-Scooter

© STADT INNSBRUCK (2), SHUTTERSTOCK.COM

, Die neueste Art der aktiven Mobilität in Innsbruck stellt die Fortbewegung mit
E-Scootern dar. Sie dürfen täglich von 06.00 bis 20.00 Uhr benützt werden, danach
müssen sie von den VermieterInnen aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
, Die maximale Geschwindigkeit liegt bei 18 km/h. Ausnahmen sind Fußgänger­zonen,
abschnittsweise die Fußwege an der Innpromenade im gesamten Stadtgebiet, der
Rapoldipark sowie die Fuß- und Radwegunterführung Olympiastraße am Eingang des
Tivoli Freischwimmbads (Purtschellerstraße) – dort sind maximal 5 km/h erlaubt.
, Parkregeln: Taktile und akustische Hilfseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung müssen sicher benutzbar bleiben. Das taktile Leitsystem auf Innsbrucks Straßen
und Feuerwehrzonen muss unbedingt freigehalten werden.
, Der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.
,D
 ie Stadt Innsbruck hat eine Zehn-Punkte-Vereinbarung beschlossen, die den
Betrieb gewerblicher, stationsloser E-Scooter-Systeme regelt. Diese ist online
unter www.ibkinfo.at/regelnescooter nachzulesen.

FußgängerInnen
, FußgängerInnen gelten als die schwächsten
VerkehrsteilnehmerInnen. Die Beachtung von Ampelschaltungen ist daher besonders wichtig.
, Menschen mit eingeschränkter Mobilität bzw.
langsam gehende FußgängerInnen können bei
manchen Schutzwegen die Grünphase verlängern. Dazu müssen sie den Taster an der Unterseite des Blindensignalgebers drücken, dann
haben sie doppelt so viel Zeit als sonst.
,D
 ie Stadt Innsbruck ist heuer bei der internationalen Konferenz für FußgängerInnen in Kufstein
vertreten. Dabei steht das Thema „Mobilität zu
Fuß“ am 17. und 18. Oktober im Mittelpunkt.
INNSBRUCK INFORMIERT

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