Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.9

- S.45

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2019_Innsbruck_informiert_09
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Eckehard Ranninger (l.) erklärt Bürgermeister
Georg Willi, wie man mittels der neuen
Web-App das richtige Wahllokal findet.

ANN

© I.ULLM

Wählen leicht gemacht
Am Sonntag, 29. September, wird in Österreich ein neuer
Nationalrat gewählt. Die Innenstadt wird anlässlich der
Wahlen gut sichtbar mit der österreichischen Fahne beflaggt.

I

n Innsbruck sind im September
86.625 Personen wahlberechtigt. Sie
dürfen ihr Wahlrecht in den mehr als
150 Innsbrucker Wahlsprengeln ausüben.
Die Wahllokale haben am 29. September
von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wählen dürfen alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der
Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind. Österreichische StaatsbürgerInnen,
die am Stichtag (9. Juli 2019) ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten und zum 8.
August 2019 in das Wählerverzeichnis
der Gemeinde eingetragen wurden, sind
ebenfalls zur Wahl zugelassen.

Wählen mit Wahlkarte
Wer am Wahltag verhindert ist, hat die
Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch
zu machen. Wahlberechtigte Personen
können Anträge für Wahlkarten persönlich, online oder per Post einbringen. Die
Beantragung kann persönlich bis Freitag, 27. September, 12.00 Uhr, unter Vor-

lage eines gültigen Lichtbildausweises
im Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock,
Zimmer 6.102) von Montag bis Donnerstag, 08.00 bis 17.00 Uhr, sowie freitags
von 08.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Auf
www.innsbruck.gv.at oder unter www.
wahlkartenantrag.at stehen Formulare bereit, über die eine Wahlkarte online mit der hochgeladenen Kopie eines
gültigen Lichtbildausweises oder mittels
Handysignatur beantragt werden kann.
Eine Anleitung zum gültigen Wählen befindet sich direkt auf den Wahlkarten.
Damit die Wahlkarten gültig sind, müssen sie bis spätestens Sonntag, 29. September, 17.00 Uhr, wieder im Rathaus
einlangen. Mit einer Wahlkarte kann in
jedem Wahllokal gewählt werden. Details
unter: www.innsbruck.gv.at , Bürger­
Innen | Politik , Wahlen | Volksbefragung , Wahlkarte.

Schneller mit Handysignatur
Eine Wahlkarte kann auch mittels Handysignatur – der rechtsgültigen elektro-

nischen Unterschrift im Internet – mit
nur wenigen Klicks bis spätestens Mittwoch, 25. September, beantragt werden. Die Aktivierung der Signatur ist im
Bürgerservice im Rathaus jederzeit während der Öffnungszeiten (Mo.–Do. 08.00–
17.30 Uhr; Fr., 08.00–12.00 Uhr) möglich.
Dazu sind ein gültiger Lichtbildausweis
sowie das Handy mitzubringen. Online ist
eine Aktivierung rund um die Uhr unter
www.handy-signatur.at möglich. Weitere
allgemeine Informationen zu den Wahlen
finden sich unter www.parlament.gv.at. AS

Wohin am 29. September?
Eine neue interaktive Karte zu den
Innsbrucker Wahlsprengeln und den
Standorten der Wahllokale gibt einen
guten Überblick. Mehr unter:
www.innsbruck.gv.at/wahllokale

INNSBRUCK INFORMIERT

45