Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.8

- S.59

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Telefon für die Rettung
Das „Freiwilligenzimmer“ diente nicht
nur als Aufenthaltsraum, sondern zudem als Kanzlei. In ihm war die erste eigene Fernsprechstelle der Rettungsabteilung untergebracht. Innsbruck besitzt
seit 1893 ein Telefonnetz. Ein Großteil
der Anforderungen der Rettungsabteilung ging neben Bote und Telegraph über
die Telefonnummer 359 der Feuerwehr
ein. Im Adressbuch für das Jahr 1910
taucht für die Alarmierung der Rettung
erstmals nicht die Nummer der Feuer-

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gen. Er wurde als Verbandszimmer, Aufenthaltsraum, Sitzungs- und Versammlungsraum genutzt. Zwei Jahre nach
Bezug war das Lokal zu klein geworden
und die Abteilung erhielt drei zusätzliche Räume, ehemalige Polizeiarreste.
Diese wurden frei, nachdem im Sommer
1909 Gefängniszellen in dem neu errichteten Quertrakt des Rathauses Richtung
Fallmerayerstraße Platz gefunden hatten. Die neuen Räume der Rettungsabteilung dürften neben dem alten Wachzimmer gelegen sein. Sie umfassten einen
Tag- und Schlafraum für zwei „ständige“
– seit 1908 gab es hauptamtliche – Sanitätsmänner sowie den Kutscher, einen
Raum für die Freiwilligen sowie einen Geräteraum, der für die Unterbringung der
Transportgeräte und als Magazin genutzt
wurde. Er wies einen Wasserauslauf sowie einen zementierten Boden auf, um
die Wägen reinigen zu können. Alle Räume waren elektrisch beleuchtet. Die Betriebskosten trug die Stadt.

)

Die Hauptübung der Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Innsbruck fand am 9. Oktober
1910 am Staatsbahnhof, dem
späteren Westbahnhof, statt.

wehr, sondern die neue, eigene Rufnummer 300 der Rettungsabteilung auf.
Um den Mangel an privaten Telefonen
auszugleichen, errichtete man in Innsbruck und der näheren Umgebung 33
Unfallmeldestellen. Private TelefonbesitzerInnen stellten dabei ihre Telefone zur Meldung von Notfällen zur Verfügung. Die Standorte wurden durch
Emailtafeln mit der Aufschrift „Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr Innsbruck, Unfallmeldestelle“ und
einem Roten Kreuz gekennzeichnet.
Dieses System wurde von der Feuerwehr
übernommen, die schon seit 1899 siebzehn Feuermeldestationen betrieb.
Das Telefon ermöglichte nicht nur eine
bequeme Anforderung der Rettung, sondern auch neue Formen der Alarmierung
der aktiven Mitglieder. Der Anschluss
hatte zehn Nebenstellen. Um im Großschadensfall möglichst viele Sanitäter
zeitnah herbeirufen zu können, erhiel-

ten sechs Sanitätsmänner Telefone mit
einer Standleitungsverbindung zur Rettungsstation.

Für den Notfall gerüstet
Gleichzeitig wurde die erste Massen­
alarmordnung erstellt. Alarmordnungen
sind heutzutage fester Bestandteil des
Großunfall- und Katastrophenschutzes. Sie definieren Regeln zur Alarmierung von Behörden und Einsatzkräften.
So konnten bei einem Probealarm am
15. September 1910 innerhalb einer
Viertelstunde 20 Sanitätsmänner in voller Ausrüstung in die Wache beordert
werden.
Die Annahme möglicher Katastrophenszenarien war nicht nur theoretisch: Am
21. Juni 1908 hatte die Rettungsabteilung ihr erstes Großschadensereignis
beim achten „Zirler Brand“ bewältigt:
Ein Großteil der Häuser war zerstört und
fünf Menschen waren getötet worden.
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