Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.5

- S.9

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Sollten Wahlberechtigte am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, kann eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
, persönlich im Rathaus, 6. Stock (Lift in den RathausGalerien)
, schriftlich mit der der Wahlinformation beiliegenden personalisierten Anforderungskarte
, e lektronisch im Internet – einfach mit dem personalisierten Code auf der Wählerverständigungskarte rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at oder
www.innsbruck.gv.at/wahlkarte

© D. HOFER

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der letztmögliche Tag für
schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Mai. Je nach Antragsart erfolgt
die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf
eine angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens
am 26. Mai 2019, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Anfang Mai wird allen Wahlberechtigten eine „Amtliche
Wahlinformation – Europawahl
2019“ zugestellt (siehe Abbildung). Diese ist mit Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die allfällige Beantragung einer
Wahlkarte im Internet bzw. alternativ
einen schriftlichen Wahlkartenantrag
mit Rücksendekuvert.

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