Innsbruck Informiert
Jg.2019
/ Nr.2
- S.57
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Gesamter Text dieser Seite:
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Um Ergänzungen im Bereich der hofseitigen Erker, Balkone und Veranden zu ermöglichen, wird die Baugrenzlinie an den
heutigen Bestand angepasst.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, von 28.
Jänner bis einschließlich 25. Februar,
einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. SA-F8,
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B24,
• Erlassung einer Bausperre im Bereich
St. Nikolaus zwischen Höttinger Gasse,
Weiherburggasse und Innallee
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e. h.
Baudirektor
Einsatzliste der RauchfangkehrerInnen
Samstag/Sonntag/Feiertag jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 2. Februar
Sonntag, 3. Februar
Michael Steinbacher, Andreas-Hofer-Straße 25
+43 512 58 60 80
+43 676 317 65 21
Samstag, 9. Februar
Sonntag, 10. Februar
Franz Reitter, Weingartnerstraße 93
+43 660 467 82 67
Samstag, 16. Februar
Sonntag, 17. Februar
Martin Windbichler, Andechsstraße 20
+ 43 664 133 86 26
Samstag, 23. Februar
Sonntag, 24. Februar
Klaus Angermair, Stamser Feld 3
+43 512 28 74 74
+43 650 28 74 741
Samstag, 02. März
Sonntag, 03. März
Walter Ortner, Amraser Straße 59
+43 512 34 33 55
+43 664 3346 504
Parkgebühren für
Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit
Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
sind beim Parken in Innsbruck seit 31.
Dezember 2018 nicht mehr von der
Parkabgabe befreit.
INNSBRUCK INFORMIERT
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