Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)
Jg.1935
/ Nr.1
- S.8
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Zu- und Vorname
Firma
Standort. Gemeinde.
Straße, Haus Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
Datum und Zahl
des Gewerbescheines
Gew. Reg. P.
323
Mathis Josef
Praoler Straße 41
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedocb mit Ausschluß der im §38 Abs. 5 G, O.
aufgeführten Artitel
18. Jänner 1933
Zl. 313
323a
Ttadlmaier Anna
Dreiheiligenstraße 33
Handel mit allen lm freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38 Abf. 5 G. O.
aufgeführten Anitel
23. Mai 1921
ZI. 10691
324
Hebenstreit Anton
Badgasse 6
. Kleidermachergewerbe
21. März 1882
ZI. 2770
325
Ttadlmaier Franz
Kapuzinevgasse 8
Bäckerei
29. November 1905
Zl. 47512
326
Winkler Marie
Marktplatz
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 838 Abf. 5 G. O.
aufgeführten Anitel
1. April 1926
Zl. 5210
327
Schmiedt Theodor
Leopoldstraße 44
Graveurgewerbe
3. Mai 1927
ZI. 7515
328
Schmiedt Theodor
Leopoldstraße 44
Erzeugung von Kautschukstamviglien
3. Mai 1927
Zl. 9474
329
Künstner Marie
Herzog-Friedrich-Ttraße
Nr. 34
330
Prcrder Johann
Mariahilf 14
Manufakturwarenhandel
15. Juli 1922
Zl. 11162
331
Regnemer Josef
Müllerstraße 20
Gemischtwarenhandel
25. Juli 1891
Zl. 11815
Ueber die Einverleibungsgebühr (Inkorporationsgebühr)
Wie bereits in Nr. 1 des Amtsblattes ausgeführt wurde, ist die
Bezahlung der Einverleibungsgebühr v o r Erstattung der Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung des selbständigen Gewerbeantrittes und mutz daher eine Anmeldung, der die Bestätigung der
Genossenschaft nicht beiliegt, als unstatthaft zurückgewiesen werden.
Die Landeshauptmannfchaft für Tirol hat nunmehr in einem
Rechtfertigt die Besucherzahl die Fortführung des Betriebes des Stadttheaters?
Von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit
wurde selbstverständlich auch der Theaterbesuch betroffen. Man hört zuweilen das harte Urteil, die Bevölkerung könne sich den Theaterbesuch nicht mehr leisten,
es müsse deshalb zur Einstellung des Betriebes kommen.
Demgegenüber kann festgestellt werden, daß die Zahl
der Besucher des Stadttheaters keineswegs abnimmt,
sondern vielmehr seit dem Jahre 1930 ständig ansteigt.
Dies zeigt der Vergleich der Gesamtbesuchergahlen für
die Monate Oktober bis Dezember in den letzten drei
Jahren.
Gesamtbesucherzahl
Spielzeit
1932/33
1933/34
1934/3)
Oktober
November
Dezember
16.924
17.560
17.275
18.109
19.219
17.731
17.442
18.853
21.352
51.759
55.059
57.647
Damenkleidermachergewerbe
näherei
und Weiß-
17. Juni 1907
Zl. 15824
Runderlaß an alle Bezirksverwalwngsbehörden Tirols auf diefe
Anordnung des Gewerberechtes hingewiesen und die Gewerbe,
behörden beauftragt, „Gewerbeanmeldungen und Konzessionsansuchen, die der neuen Vorschrift des § 12 der Gewerbeordnung nicht
entsprechen, gemäß der zwingenden Vorschrift des Absatzes 4 dieses Paragraphen als unstatthaft zurückzuweisen".
I n einigen Fällen wurde diese Gesetzesbestimmung bereits angewendet und sind die betreffenden Personen wegen Nichtbeachtung
dieser Vorschrift zu Schaden gekommen, weshalb neuerlich daraus
aufmerksam gemacht wird.
Allerdings ist die hohe Besucherzahl des Dezember
1934 auf die besonderen Anstrengungen der Direktion
zurückzuführen, die in dem Weihnachtsmonat nicht weniger als 48 Vorstellungen (neben den Abend-, Nachmittags-, Kinder- und Werbevorstellungen) durchführte.
Das Publikum verteilt sich daher auf eine größere Anzahl von Veranstaltungen, wobei die Kinder- und
Werbevorstellungen einen geringeren Ertrag abwerfen;
sie ergänzen jedoch das finanzielle Ergebnis der Abendvorstellungen.
Auch die relative Besucherzahl (die durchschnittliche
Besucherzahl pro Abendvorstellung) weist nur geringe
Schwankung auf. Sie betrug:
193^/33
1933/34
1934^35
481
504
440
Die Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die ersten
drei Winterspielmonate. Das Theater erfuhr also auch
in dieser Spielzeit einen durchschnittlichen Besuch von
40 Prozent des vollen Hauses, womit es die meisten
Theaterbetriebe Österreichs an Stärke des Besuches
übertrifft.
Von dem Rückgang des Durchschnittsbesuches der
Abendvorstellungen in den drei Vergleichsmonaten wird