Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.2

- S.55

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Nachtarbeiten: Fritz-Konzert-Brücke

Auftrag der Stadt Innsbruck eine Generalsanierung der Brücke an. Im Zuge dieser wird das bestehende Tragwerk in zwei
Bauphasen jeweils halbseitig abgebrochen und durch ein neues ersetzt. Nachtarbeiten mit zeitweisen Totalsperren und
Lärmbelästigung finden an einigen Tagen
statt. Eine detailierte Auflistung ist in der
Tabelle anbei zu finden.
Währenddessen ist für den Individualverkehr die Fahrtrichtung nach Süden
gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die
Leopoldstraße/Pastorstraße. Auch die
Unterführungen am Prämonstraten­
serweg und Oerleyweg sind, ebenso wie
der ostseitige Gehsteig, gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den westseitigen
Gehsteig, die Haymongasse und die Un-

Sa.
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02.03.
03.03.
09.03.
10.03.
12.03.
19.03.
28.03.
30.03.
31.03.
04.04.

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03.03.
04.03.
10.03.
11.03.
13.03.
20.03.
29.03.
31.03.
01.04.
05.04.

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bis
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So.
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17.03.
18.03.
07.04.
08.04.

06:00
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Totalsperre
Totalsperre

Totalsperre
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Ersatztermine
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16.03.
17.03.
06.04.
07.04.

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terführung in der Neuhauserstraße/Duilestraße. Für Fahrräder ist die Fahrtrichtung nach Süden gesperrt. Die Umleitung
erfolgt über die Haymongasse, Leopoldstraße/Pastorstraße und als Schiebestre-

Totalsperre
Totalsperre
Totalsperre
Totalsperre

cke über den westseitigen Gehsteig. Für
den öffentlichen Verkehr ergeben sich
keine Einschränkungen. Die zweite Bauphase erfolgt voraussichtlich von 28. Juni
bis 22. November. AA

Innsbrucks Wald
im Fokus

Eine Infoveranstaltung ganz im Zeichen
des Waldes gibt es Anfang März.

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ie öffentliche Veranstaltung
über „Innsbrucks Wald“ findet am Donnerstag, 7. März, um
19.30 Uhr, im Mehrwecksaal Igls (Igler
Straße 58a) statt.
Im Rahmen der Forsttagsatzung gibt
es einen Tätigkeitsbericht des Amts für
Land- und Forstwirtschaft über den
Wald. Darüber hinaus informiert das Amt
über aktuelle Projekte, außerdem werden
Bewirtschaftungsschwerpunkte in Innsbrucks Naturraum vorgestellt. Interessierten sind zur Informationsveranstaltung herzlich eingeladen.
Ansuchen betreffend den Bezug von
Forstprodukten sind spätestens am Tag
vor der Forsttagsatzung, Anmeldungen
bezüglich der Kleinviehweide spätestens
eine Woche vor der Forsttagsatzung beim
Stadtmagistrat Innsbruck, Abteilung III,
Land- und Forstwirtschaft (Trientlgasse
13) durch Eintragung in die hierfür aufliegenden Verzeichnisse einzubringen.
INNSBRUCK INFORMIERT

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