Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.2

- S.53

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Diese Ausgabe – 2019_Innsbruck_informiert_02
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EINSCHREIBUNG IN DIE
STÄDTISCHEN VOLKSSCHULEN
1. Die Einschreibung aller zwischen dem 02. September 2012 und dem
01. September 2013 geborenen Kinder für das Schuljahr
2019/20 findet in der Zeit vom Montag, 25. bis Donnerstag, 28.
Februar 2019 an der zuständigen Sprengelvolksschule statt (für
die bilinguale Klasse Deutsch/Italienisch an der Volksschule
Innere Stadt). Für die Innsbruck Elementary School findet die Einschreibung vom Montag, 11. bis Donnerstag, 14. März 2019 statt.
2. Kinder, geboren zwischen dem 02. September 2013 und dem 01. März
2014, können in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.
3. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der
Einschreibung vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes
mitzubringen: Geburtsurkunde, geeigneter Nachweis der Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungskarte (e-card), Meldebestätigung und
Unterlagen des Kindergartens (Sprachstandsfeststellung).
4. Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare
Übertretung des Schulpflichtgesetzes. Unter der Internetadresse
www.innsbruck.gv.at (Menüpunkt Bildung - Schulen - Volksschulen)
ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen angeführt.
5. Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kinder
werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule schriftlich
zur Einschreibung eingeladen.
Für den Bürgermeister
Mag. Ferdinand Neu

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