Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.2

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Aus dem Stadtsenat
Verlängerung von
Gastgartenverträgen
Gleich mehrere Beschlüsse zu den Gastgärten standen auf der Tagesordnung
der zweiten Stadtsenatssitzung 2019. So
sprach sich der Stadtsenat für die Verlängerung jener Mietverträge von GastgärtenbetreiberInnen aus, welche mit
5. bzw. 30. November 2018 ausgelaufen
sind und für die um Fortführung angesucht wurde. Die Verlängerung erfolgt
längstens für drei Saisonen. Außerdem
sind jene GastgärtenbetreiberInnen, die
während der Rad-WM 2018 ihre Gärten
nicht aufstellen durften, dazu berechtigt, eine Woche vor Beginn der regulären Gastgartensaison – also am 25. Jänner – aufzustellen. Das Stehenlassen des
Gastgartenmobiliars während der Nachtstunden wird mit der Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs weiterhin gestattet.
Gleichzeitig wird das Amt für Allgemeine
Sicherheit beauftragt, im Abstand von
zwei Wochen die Einhaltung der Gastgarten-Richtlinien zu kontrollieren.

Vergabe der Möslalm
Im Samer- bzw. hinteren Gleirschtal
im Karwendelgebirge befindet sich
die Möslalm, die sich im Eigentum der
Stadt Innsbruck befindet. Von Mitte Mai
bis Mitte September können auf dem
dortigen Gebiet 222 Galtrinder und
14 Melkkühe weiden. Seit Jahrzehnten
wird die Alm von der Familie Kircher bewirtschaftet. Ihr Pachtvertrag lief mit
31. Dezember 2018 aus. Auf eine Neuausschreibung der Pacht meldeten sich
fünf Interessenten, drei Bewerber übermittelten im weiteren Verlauf eine Interessentenerklärung.
Basierend auf den vorliegenden Unterlagen empfehlen das Amt für Land- und
Forstwirtschaft, das Präsidialamt und,
das Referat Liegenschaftsangelegenheiten die Vergabe der Möslalm an Alfred Ripfl. Dieser Vorschlag wurde im
Stadtsenat mit Minderheitenvotum angenommen und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung zugewiesen, der ihn
mehrheitlich annahm.

Ausschreibung von
Sanierungsberatung
Im Rahmen des Innsbrucker Energieentwicklungsplans (IEP) wurde im Dezember 2012 die Sanierungsförderung
„Innsbruck fördert: energetische Sanierung“ beschlossen, 2013 gestartet und
2017 aktualisiert. Im Zuge dessen erhält jede und jeder FörderwerberIn eine
verpflichtende Beratung. Diese Serviceleistung wird nun für den Zeitraum von
2019 bis 2021 ausgeschrieben. Einen
entsprechenden Auftrag erteilte der
Stadtsenat einstimmig dem Amt Verkehrsplanung, Umwelt. Basierend auf
der Statistik der vergangenen Jahre ist
jährlich mit etwa 275 Beratungen zu
rechnen.

Neuerung bei Anmeldung
zur Sommerbetreuung
Im Sommer sind in der Stadt Innsbruck
derzeit neun städtische Kindergärten
und vier städtische Schülerhorte geöffnet. Die Erfahrung der Vergangenheit

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Die Gastgärten beschäftigten den Stadtsenat
in einer Sitzung im Jänner gleich mit mehreren
Punkten.