Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.1

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Aus dem Stadtsenat
Fahrzeugkonzept 2018:
Optimierung und neue Struktur
Einsparungen durch die Optimierung
des städtischen Fahrzeugkollektivs zu
erreichen, ist das festgeschriebene Ziel
des Fahrzeugkonzepts 2018. Dazu sollen
organisatorische Maßnahmen, Verbesserungen der Zusammenarbeit sowie
Bündelung von Beschaffung, Service
und Reparatur der Fahrzeuge beitragen.
Für die Umsetzung des Konzepts benötigt es den Aufbau einer neuen Organisationsstruktur. Deshalb soll ein Verwaltungsbeirat unter dem Namen Beirat
Fuhrparkmanagement gegründet und
die Bewirtschaftung des Fahrzeugparks
zentral koordiniert werden. „Durch dieses Vorgehen werden abteilungsübergreifende Synergien gefördert“, weiß
Bürgermeister Georg Willi. Der Stadt-

senat nahm das Fahrzeugkonzept 2018
einstimmig zur Kenntnis. Fahrzeuge der
Feuerwehren sind von den Regelungen
ausgenommen.

Hungerburg:
Parkraumbewirtschaftung
Im Stadtteil Hungerburg wird eine abgabepflichtige Parkraumbewirtschaftung
in Form einer Parkstraßenregelung eingeführt. Sie gilt von montags bis sonntags, jeweils von 09.00 bis 19.00 Uhr. Die
Parkabgabe beträgt 70 Cent pro halber
Stunde, maximal sieben Euro pro Tag.
„Durch diese Maßnahme wird nicht nur
die Sicherheit, vor allem für die dort lebenden Kinder, deutlich erhöht, sondern
auch die Hungerburg als Naherholungsgebiet attraktiviert“, betont Stadträtin
Mag.a Uschi Schwarzl. Nach der Befas-

Im Stadtteil Hungerburg wird eine Parkstraßenregelung eingeführt. Sie gilt von Montag bis Sonntag,
jeweils von 09.00 bis 19.00 Uhr.

sung des Stadtsenats nahm der Gemeinderat den Antrag mehrheitlich an.

Lärmschutzmaßnahmen:
Anpassung der Förderrichtlinie
Seit 2015 stellt die Tiroler Flughafen
Betriebsgesellschaft jedes Jahr 200.000
Euro zur Förderung von objektseitigen
Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Für ebendiesen Fluglärmschutz an
Wohnungen und Gebäuden ergab sich
in den Förderrichtlinien des Flughafens
eine Reduktion der Lärmgrenzwerte von
derzeit 60 dB (Tag) und 50 dB (Nacht)
auf zukünftig 55 dB bzw. 45 dB. Eine
entsprechende Anpassung der Richtlinie erfolgt nun in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen
Dienststellen, der ressortzuständigen
Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl und der
Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft.
Der Antrag wurde dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung überlassen, dieser
nahm ihn an. Die Förderung startet am
1. Jänner 2019, Details zur Antragsberechtigung und -stellung werden rechtzeitig veröffentlicht.

Möglichkeiten von
Sicherheitspollern geprüft

INNSBRUCK INFORMIERT

© ST
ADT

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INNS

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Einem Gemeinderatsantrag aus dem Jahr
2017 folgend, wurden technische und
rechtliche Möglichkeiten für die Anbringung von versenkbaren Pollern zur Absicherung der Fußgängerzonen Altstadt
und nördliche Maria-Theresien-Straße
geprüft und Kosten eruiert. In dem nun
vorliegenden Bericht wurden verschiedene Planungsvarianten erstellt. Da die
beiden Fußgängerzonen zeitlich begrenzt von Kraftfahrzeugen befahren
werden dürfen, wäre eine spezielle Steuerung zur automatischen Absenkung der
Poller mit hohem Überwachungsaufwand verbunden. Der Stadtsenat nahm
den vorliegenden Bericht einstimmig
zur Kenntnis. AA