Innsbruck Informiert
Jg.2018
/ Nr.12
- S.56
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15. November 2018 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
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© STADT INNSBRUCK (2)
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PR-B24 (2. Entwurf)
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Karl-Innerebner-Str.
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ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B24, Pradl, Bereich zwie
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schen Burgenlandstraße,
Amraser Straße,
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Wiesengasse und Resselstraße (als Änderung der Bebauungspläne 63/gk1, 63/
gk2, 63/gk3, PR-B3, PR-B3/1,
PR-B3/2,
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s (gem. § 56 Abs. 1 und
PR-B3/3, PR-B21),
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2 TROG 2016) (2. Entwurf)
Zum 1. Entwurf sind Stellungnahmen eingegangen. Damit hat sich die Notwendigkeit kleinerer Korrekturen ergeben, die im
2. Entwurf
eingearbeitet werden.
PR-B24
(2. Entwurf)
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November bis einschließlich 17. Dezember 2018, einsehbar.
Die Auflagefrist
für den Entwurf des BeKarl-Innerebner-Str.
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bauungsplanes und Ergänzenden
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bauungsplanes Nr. PR-B24 (2. Entwurf)
wird gem. § 66 Abs. 3 TROGV2016
auf zwei
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Wochen Lherabgesetzt.
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vom 19. November bis einschließlich 03.
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Dezember 2018 einsehbar.
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Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeHW-B19
holt werden.
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schaftliche Entwicklung, zu treffen. Es ist
auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren ausgerichtet und entsprechend fortzuschreiben. Von 12. Juni bis 24. juli 2017
hat der 1. Entwurf zur Fortschreibung des
ÖROKO 2.0 aufgelegen. Es sind Stellungnahmen eingegangen, die im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte eingehend beraten wurden. Nun wird
der 2. Entwurf während vier Wochen zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Informationen zum
2. ÖROKO-Entwurf
Öffentliche Einsichtnahme
Von Freitag, 23. November, bis einschließlich Freitag, 21. Dezember 2018
• Parteienverkehrszeiten:
Mo. bis Fr., 08:00 bis 10.00 Uhr; Mo. und
Do., 14:00 bis 16:00 Uhr
• Termine auf Anfrage nach telefonischer
Vereinbarung unter +43 512 5360 5151
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Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B19,
Hötting West, Bereich nördlich Vögelebichl HNr. 3–21, 23, 44, 44a und 49a sowie südlich Vögelebichl HNr. 25–38 (gem.
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016)
Im Rahmen der Erarbeitung des großflächigen Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HW-B16 hat sich die
Notwendigkeit kleinerer Änderungen ergeben, die mit dem ggst. Bebauungsplanentwurf HW-B19 vorgelegt werden.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, vom 19.
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INNSBRUCK INFORMIERT
er
Kranebitt
Allee
HW-B19
HW-B19
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Entwurf der 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr.
ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des ÖROKO
2002) gem. § 31a TROG 2016 (2. Entwurf)
Im ÖROKO sind Festlegungen über die
künftige, geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde, insbesondere in Hinblick auf den Wohnbedarf und die wirt-
Wo?
Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (4. und 5.
Stock)
Website
Alle Informationen und Dokumente finden Sie zum Download online unter:
www.oeroko.innsbruck.gv.at
Öffentliche
Informationsveranstaltung
• Wesentliche Änderungen im 2. Entwurf
ÖROKO 2.0 für die Gesamtstadt werden
erläutert.
• Möglichkeit zur Einholung individueller
Auskünfte ist gegeben.
Wann?
Dienstag, 11. Dezember, von 18:00 bis
20:00 Uhr