Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.12

- S.39

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_12
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
sen. Andererseits werden langfristige
Handlungsspielräume und Entwicklungspotenziale offengehalten. Damit soll
sichergestellt werden, dass trotz begrenztem Siedlungsgebiet genügend Raum für
die Anforderungen einer wachsenden
Landeshauptstadt bleibt. Das ÖROKO ist
eine Verordnung des Gemeinderats und
wird auf Basis des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) erstellt. Es gibt einer Gemeinde den Rahmen für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne vor.

1. Entwurf zur Fortschreibung
Von 12. Juni bis 24. Juli 2017 lag der 1.
Entwurf zur Fortschreibung des ÖROKO 2.0 zur öffentlichen Einsichtnahme
auf. Interessierte konnten sich bei drei
öffentlichen Informationsveranstaltungen, im Parteienverkehr und auf der Website www.oeroko.innsbruck.gv.at informieren. Während der gesetzlichen Frist haben rund 625 Personen Stellungnahmen
abgegeben. Darin wurden unterschiedliche Festlegungen teils befürwortet, teils
beeinsprucht und um Änderung ersucht.

Erarbeitung des 2. Entwurfs
Alle Stellungnahmen wurden von der
Stadtplanung in Zusammenarbeit mit
weiteren zuständigen Fachämtern der
Stadt und externen Stellen ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in
zwölf Sitzungen zwischen November
2017 und Oktober 2018 eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass auf
verschiedene Stellungnahmen eingegangen werden kann, weshalb ein 2. Entwurf
der Fortschreibung des ÖROKO 2.0 erarbeitet wurde. Dieser liegt nun für vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Auf den Seiten 56 und 57 sind nähere
Hinweise, wo und wann man sich im Detail über den 2. Entwurf ÖROKO 2.0 informieren kann, zu finden.

Änderungen im
2. Entwurf ÖROKO 2.0
Wesentliche Änderungen gegenüber
dem 1. Entwurf sind:
• Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sowie Gemeinderat haben sich gegen die Anwendung des Instruments der „Vorbehaltsflächen für den
geförderten Wohnbau“ zur Mobilisierung
von Baulandreserven ausgesprochen. Die
im 1. Entwurf enthaltene Festlegung entfällt im 2. Entwurf.
• Grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung geeignete Bereiche, bei denen vor
einer Festlegung als städtebauliche Entwicklungsgebiete im ÖROKO noch wesentliche Voraussetzungen zu schaffen
sind, sind nicht mehr Teil der Verordnung.
Sie sind als strategische „Zielgebiete“
dem Erläuterungsbericht beigefügt.
• Bereits zum Zeitpunkt der Auflage des
2. Entwurfs realisierte bzw. in Umsetzung befindliche städtebauliche Entwicklungsgebiete werden nicht mehr
dargestellt.
Änderungen im Bereich von besonderen
städtebaulichen Entwicklungsgebieten
(BE-Gebiete):
• Festlegung der Anteile für den geförder-

ten Wohnbau (Prozentanteile bezogen
auf die geplante Wohnnutzfläche)
• Teilweise Adaptierung und Ergänzung
der angestrebten Nutzungen, der Sonderanforderungen und der Zeitzonen
des Bedarfs
• Teilweise Adaptierung von Maßnahmenstempeln (zum Beispiel: Änderung der
übergeordneten Nutzung, Verkehrsmaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen)
• Konkretisierung der Voraussetzungen
für die Aufhebung der zeitlichen Rückstellung
Weitere Änderungen im
Verordnungsplan u. a.:
• Adaptierung der Leitdichten in den Bereichen Höttinger Gasse, Lohbachsiedlung
und Saggen
• Festlegung von geplanten Freisportanlagen (Footballzentrum Tivoli, Erweiterung
Golfanlage Igls)
• Aufgrund von Stellungnahmen geringfügige Bauland-Arrondierungen im Zusammenhang mit Bauplatzbildungen
Zusätzlich erfolgten Adaptierungen und Ergänzungen im Verordnungstext zur besseren Klarstellung und Verständlichkeit der
angestrebten Ziele und Maßnahmen.

INNSBRUCK INFORMIERT

39