Innsbruck Informiert
Jg.2018
/ Nr.12
- S.38
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NGSPLANUNG
WICKLU
© STADTENT
Der 2. Entwurf zur Fortschreibung des ÖROKO 2.0: Er sieht verschiedene
Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf vor.
2. Entwurf zur
Fortschreibung des ÖROKO 2.0
Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist das grundlegende
Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung der Tiroler
Landeshauptstadt. Der 2. Entwurf liegt zur Einsicht auf.
I
m November hat der Innsbrucker
Gemeinderat die Auflage des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) 2.0 beschlossen. Von 23. November
bis einschließlich 21. Dezember können sich Interessierte über die erfolgten Änderungen im 2. Entwurf informie38
INNSBRUCK INFORMIERT
ren. Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben und RechtsträgerInnen, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine
schriftliche Stellungnahme zum 2. Entwurf abzugeben.
Was ist das ÖROKO?
Das ÖROKO ist ein strategisches Planungsinstrument, in dem die Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt Innsbruck für
einen Planungszeitraum von zehn Jahren festgelegt werden. Einerseits werden
konkrete Maßnahmen und Gebiete für
verschiedene Nutzungen ausgewie-