Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.11

- S.21

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Gesamter Text dieser Seite:
Airbnb & Co. in Innsbruck:
Erlaubt? Verboten?

© TVB INNSBRUCK

Immer mehr Menschen bieten ihre Wohnungen auf Online-Plattformen wie z. B.
„Airbnb“ an – auch in Innsbruck, wo derzeit über 700 Unterkünfte gelistet sind. MieterschützerInnen und SteuerfahnderInnen machen mobil, denn jede nicht gemeldete Vermietung ist illegal und somit strafbar. „Innsbruck Tourismus“ beantwortet Fragen dazu.

Airbnb: Gleiche Spielregeln für alle
Diese Informationsseite hat den
Zweck, für Fairness zu sorgen. Wer Gäste beherbergt – egal, ob das ein Hotel
ist oder über „Airbnb“ – muss die geltenden Regeln einhalten. Das ist derzeit nicht immer der Fall. Daher ist diese Information sehr wichtig.

Bürgermeister Georg Willi

die Zustimmung aller übrigen EigentümerInnen im Haus.

Müssen Gäste gemeldet
werden?
Ja, und zwar durch einen Eintrag in das
Gästeverzeichnisblatt in den ersten 24
Stunden nach der Ankunft. Gästeverzeichnisblätter sind bei „Innsbruck Tourismus“ erhältlich. Sie müssen vollständig
ausgefüllt und vom Gast unterschrieben
werden. „Innsbruck Tourismus“ bietet mit
dem Meldeclient eine unentgeltliche und
rasche Möglichkeit zur Online-Meldung.

werbeabteilung der Stadt Innsbruck
(E-Mail: post.gewerberecht@innsbruck.
gv.at) und beim Gründerservice der Wirtschaftskammer Tirol (E-Mail: gruenderservice@wktirol.at).

Werden Steuern fällig?
Wird häufig vermietet, können Umsatzund Einkommensteuern fällig werden.
In naher Zukunft werden verstärkt Kon­
trollen zur Aufdeckung illegal vermieteter
Angebote durchgeführt. „Innsbruck Tourismus“ hilft bei der Anmeldung:
Andreas Kofler, Tel.: +43 512 59 850 129,
E-Mail: a.kofler@innsbruck.info

Ist eine Ortstaxe zu zahlen?
Darf man an TouristInnen
vermieten?
Ist man selbst MieterIn einer Wohnung,
ist eine Untervermietung grundsätzlich
nicht zulässig und meist auch vertraglich
ausgeschlossen. Bei Missachtung läuft
man Gefahr, dass das Mietverhältnis von
der Vermieterin bzw. dem Vermieter aufgekündigt wird. Für WohnungseigentümerInnen gilt: Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht

Ja. In Tirol unterliegen Nächtigungen
im Rahmen des Tourismus der Abgabepflicht. In Innsbruck beträgt die Abgabe
einen Euro pro Person und Nacht und ist
von den VermieterInnen monatlich an
den Tourismusverband abzuführen.

Wird eine Gewerbeberechtigung gebraucht?
In den meisten Fällen muss die Vermietung bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. Auskunft gibt es bei der Ge-

Als registrierte bzw. registrierter VermieterIn vermietet man
nicht nur legal, sondern profitiert: Für die Gäste gibt es zahlreiche Vorteile wie die „Welcome
Card“ mit kostenlosen und ermäßigten Leistungen sowie Prospekte
und Stadtpläne.

INNSBRUCK INFORMIERT

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