Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.10

- S.56

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Rathausmitteilungen

VERLAUTBARUNG

über das Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
 „Frauenvolksbegehren“
 „Don’t smoke“
Aufgrund der am 23. April 2018 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im
Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres
betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2
des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 1. Oktober 2018
bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu beiden Volksbegehren durch einmalige
eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung
gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde
erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum
Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein
Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer
Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren
abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da
eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Im Stadtmagistrat Innsbruck können Eintragungen während des Eintragungszeitraums
an folgender Adresse
Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zi. 6102 (Lifte in der Rathausgalerie)
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen
werden:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag

1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.

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von 8.00
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von 8.00
von 8.00
geschlossen
von 8.00

bis
bis
bis
bis
bis
bis

16.00
20.00
16.00
20.00
16.00
12.00

Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr

bis 16.00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums
(8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.
Für den Bürgermeister:
Mag. Edith Margreiter

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