Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1959

/ Nr.10

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

rwm Vunides-Wohn- und
Siedlungsfonds
8 15,440.000 —
und vom Land T i r o l auf Grund des
Wohnbauförderungsgesetzes 1954 ., . 8 7,152.000.—
Hiezu ist zu bemerken, daß die Verzinsung und Amortisation dieser Darlehen aus den Mietzinsen gemährleistet ist.
Weiters ist im Schuldenstawo vom 1. Iänner 1959
der Rest der Schweizer-Franken-Anleihe aus 1930 im
Betrage von 8 15,530.000.— enthalten. Diese Anleihe
wird voraussichtlich im Jahre 1960 zur Gänze getilgt
sein. A n sonstigen Darlehen hat die Stadt einen Betrag von 3 7,131.000.— aufgenommen, die Laufzeit
und Verzinsung dieser Darlehen ist verschieden.
Seit dem 1. Jänner 1957 ist somit der Schuldenstand
der Hoheitsuerwaltung um 8 5,877.000.—gestiegen.
Dieser Vermehrung der Schulden steht aber eine
bedeutende Erhöhung des Gemeindevermögens gegenüber. So betrugen die Aufwendungen allein für die
über den außerordentlichen Haushalt finanzierten
Bauvorhaben sowie für die im ordentlichen Haushalt
vorgesehenen Straßenneu- und -umbauten und Erweiterungen des Kanalnetzes
im Iahre 1957
"
8 30.880.000.—
I m Iahre 1958 wurden im
gleichen Rahmen
8 44,770.000.—
ausgegeben.
I n diesen zwei Jahren konnte, wie allgemein bekannt, eine Reihe von wichtigen Vorhaben fortgesetzt
und vollendet oder begonnen werden.
Auch die Bilanzen der Stadtwerke weisen eine günstige Entwicklung des Anlagevermögens aus.
Zu Beginn des Jahres 1957 betrug der Restbuchwert
der gesamten Anlagen
" 8 439.700.000.—
Innerhalb der Iahre 1957 und 1958
erhöhte sich dieser bei angemessenen
Abschreibungen um netto
8 21.400.000.—
auf
8 461,100.000.—
wozu noch Anzahlungen für im Bau
befindliche Anlagen in Höhe von ,. 8
3,000.000.—

zu rechnen sind.

Nummer 10

Die Investitionen bei den einzelne» Volriodo» >>>
nerhalb der beiden Jahre betrugen beim
Elektrizitätswert
8 33.860.000.—
Gaswerk
8 2,180.000.—
Wasserwerk
8 16.7 M.W0.—
Seilbahnen
8 2.610.<»«»«).—
insgesamt also

8 55.390.000,

Hierunter fallen beim E-Wert neben dem sonstig!!
umfangreichen weiteren Ausbau der Umspannungsund Verteilungsanlagen die Fertigstellung des Werkstättenerweiterungsbaues mit 1,8 Millionen Schilling,
das Umspannwerk West, Ende 1958 noch unfertig, mit
3,98 Millionen Schilling. Beim Gaswerk wurde die
letzte der aus dem Iahre 1940 stammenden drei Ofenanlagen mit 760.000 Schilling generalüberholt und
damit "in einen neuwertigen Zustand gebracht. Beim
Wasserwerk ist es insbesondere die 500 mm c/)-Ringrohrleitung, deren Bauabschnitte in diesen beiden
Jahren allein den Aufwand von 10,83 Millionen Schilling erforderlich machten. Daneben wurden die umfangreichen Erweiterungsarbeiten an den Hauptleitungen und insbesondere die Aufschließung des neuen
Baugeländes in der Reichenau sowie die Verlegung
der Versorgungsleitung nach Reu-Arzl durchgeführt.
Bei der Mutterer-Alm-Bahn wurde im yerlist 1958
mit dem notwendigen Ausbau der Zufahrtsstraße zur
Verbesserung der Ertragslage begonnen, wofür bis
Ende dieses Jahres bereits rund 1,1 Millionen Schilling aufgewendet worden waren. M i t einem völligen
Umbau der Rordtettenbahn, die in den Hauptreisezeiten nicht mehr in der Lage ist, dem Bedarf nachzukommen, wurde im Winter 1958/59 begonnen.
Ende 1958 belief sich der Schuldenstand der Sladtwerke auf 88,72 Millionen Schilling,
Trotz dieser umfangreichen Investitionen haben sich
die finanziellen Verpflichtungen der Sladtwerte aus
Darlehen nur um 10,34 Millionen Schilling erhöht,
in welchem Betrag ein interner Kredit, welchen die
Hoheitsuerwaltung den Stadtwerken eingeräumt hat.
in Höhe von 4 Millionen Schilling enthalten ist.

Gemeindefreiheit in Österreich
Bürgermeister Dr. Alois Lugger
Die Selbstverwaltung tritt nicht mehr mit einem der
Staatsverwaltung entzogenen, verfassungsmäßig garantierten, eigenen Wirkungskreis dem Staat gegenüber, sondern sie ist zum einheitlichen Prinzip der gesamten Verwaltung geworden, das für die Vundesnerwaltung in gleicher Weise gilt, wie für die Landesund die Gemeindeoerwaltung. Dementsprechend ist auch
Artikel 120 Abs. 3 B.-VG. zu verstehen, welcher den
Ortsgemeinden „einen" Wirkungstreis i n bestimmten Angelegenheiten gewährleistet, un Sicherheitspolizei, Hilfs- und Rettungswesen. Sorge
für die Erhaltung der Straßen, Wege, Plätze und
Brücken der Gemeinde, örtliche Straßenpolizei, Flurschutz und Flurpolizei, Markt- und Lebensmittelpolizei.
Gesundheitspolizeä und Bau- und Feuerpobizm. Da nur

^Fortsetzung von Rr.

„ein" Wirkungskreis in diesen Angelegenheiten garantiert ist, erscheint dadurch weder über den Umfang, noch
über den Rechtscharatter dieser Kompetenzen dor liins
tigen Verfassnngsgesetzgebung vorgegriffen,
Ortsgemeinden sind auch selbständige Wii"tschasl^loi
per. Sie haben das Recht, Vermögen aller Art zu dc
sitzen und zu erwerben und innerhalb der Sc
der Bundes- und Lan"desgesetze darüber ,",»
wirtschaftliche Unternehmungen zu betreibe»,
Haushall selbständig zu führen und Abgaben eii
ben. Artikel 119 V.-VG. befaßt sich mit de» Or
der Gemeinde und ordnet an. daß Organe der Ortsgemeinde die Orlsgeineindeuerlretunlie» und das Ortsgemeindc-aml sind. Weilers werden ^ruudsätzliche Bc