Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1959

/ Nr.9

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

und hinsichtlich des übertragenen Wirkungskreises auch der
Regierung verantwortlich ist. Weiters ist grundsätzlich geregelt, daß in allen Gemeindeangelegenheiten die absolute Majorität der Vertreter beschließt und Ausschußsitzungcn öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann.
Der nächste Artikel befaßt sich mit den Steuerrechten der
Gemeinde. Weiters ist wesentlich der Artikel X V I , der feststellt, daß die Staatsverwaltung das Aufsichtsrecht über die
(Gemeinden dahin gehend ausübt, daß sie ihren Wirkungskreis
nicht überschreiten uud nicht gegen die bestehenden Gesetze
verstoßen.
Artikel XXII sieht die Möglichkeit vor, Landeshauptstädten
uud anderen bedeutenden Städten eigene Statute im Wege
der Landesgesetzgebung zu verleihen. Artikel XXIII sieht vor,
daß die Städte mit eigenem Statut ihre Angelegenheiten
dnrch ihre eigenen Vertretungen besorgen und sie unmittelbar dem Landesausschuß bM. dem Landtag unterstehen. Der
letzle Artikel ermächtigt die Länder, im Rahmen dieses Gesetzes Gemeindeordnungcn durch Landcsgesetze zu erlassen.

Nummer 3

Das Vorangeführte Gemeindegesetz behielt bis nach
Beendigung dos 1. Weltkrieges seine volle (Gültigkeit.
Das Vundesverfassungsgesetz vom 1. Ottober 1920
enthält im 4. Hauptstück einen eigenen Abschnitt
über die Gesetzgebung und Vollziehung der Länder. I m
Nahmen dieses 4. Hauptstückes befaßt sich ein Abschnitt
mit «den Gemeinden, der gleichsam Mit >der programmatischen Erklärung beginnt! „Die allgemeine staatliche Verwaltung in den Ländern wird gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen nach dem Grundsatz der
Selbstverwaltung eingerichtet." Die Bundesverfassung
selbst kennt demnach nicht mehr >den eigentümlichen
Gegensatz zwischen selbständigem und übertragenem
Wirkungskreis, der den ersteren wie eine staatsfreie
Sphäre der Gemeindeverwaltung erscheinen ließ, sondern bezieht die Gemeindeverwaltung in ihrem vollen
Umfang i n die allgemeine staatliche Verwaltung ein.
(Fortsetzung folgt)

20 Jahre Statistisches Amt der Landeshauptstadt Innsbruck
Von den elf kommunalftatistischen Ämtern der alten
österreichisch-ungarischen Monarchie verblieb nach dem
ersten Weltkrieg nur noch eines in Österreich, das der
Stadt Wien. I n allen anderen Städten mußten, solange sie noch über kein eigenesstatistischesAmt verfügten, die verschiedenen Abteilungen der Magistrate
die Sammlung des einschlägigenstatistischenMaterials
übernehmen. Linz a. d. D. war die erste Landeshauptstadt, die 1919 ein eigenesstatistischesAmt gründete.
Als zweite Landeshauptstadt folgte — 20 Jahre später
— Innsbruck. Die anderen Landeshauptstädte, wie
auch kleinere Städte Österreichs, folgten während oder
nach dem 2. Weltkrieg diesem Beispiel.
Es sind nun 20 Jahre vergangen, seitdem am 1. September 1939 das Statistische Amt der Stadt Innsbruck
errichtet und in drei Räumen des Neuen Rathauses,
Fallmerayerstraße 1, untergebracht worden war. Der
Tag der Gründung siel mit dem Beginn des 2. Weltkrieges zusammen. Es war ein schwerer Anfang" der
geplante Auf- und Ausbau, welcher in Zusammenarbeit mit allenstädtischenAbteilungen und Ämtern und
vielen "anderen Stellen außerhalb des Stadtmagistrates erfolgen sollte, mußte im Hinblick auf kriegswichtige
Angelegenheiten bald zurückgestellt werden. Das kaum
geschaffene Amt wurde durch die damals vorwiegend
mit der Erledigung der wachsenden Auftragsftatistit,
also jener Statistik, die von staatlichen Zentralstellen
anbefohlen wird, fast zur Gänze in Anspruch genommen. Hiezu zählten die agrarftatiftischen Erhebungen,
wie Vodennutzungserhebung, Viehzählungen, die Führung der Preisstatistik, der Fremdenverkehrsstatistik.
Daß mit den wenigen zur Verfügung gestandenen Arbeitskräften diese Ausgaben schwer bewältigt werden
konnten und für die Belange der gemeindlichen Statistik sehr wenig Raum übrigblieb, erscheint durchaus
verständlich. Trotzdem war man aber im Statistischen
Amt bemüht, so gut es nur ging, kommunalstatistisches
Material zu sammeln, vierteljährlich zusammenzustellen und der damaligen Gemeindeführu.ng «als sehr willkommene Information vorzulegen.
Am 31. Oktober 1942 wurde das Amt, idas bisher der

Mag"istratsdirektion unterstellt war, der Magistratsabteilung I I angegliedert. I m Zuge des beginnenden
totalen Krieges mußte das kleine Amt die mit viel
Fleiß begonnene Sammlung und Darstellung statistischen Zahlenmaterials vorübergehend einstellen. Nach
dem Bombenangriff am 16. Dezember 1944, bei dem
das Neue Rathaus getroffen wurde und eine der d"rck
Bediensteten des Statistischen Amtes den Tod fand,
übersiedelte das Amt in das Haus am Haydnplatz 5,
wo es bis nach Kriegsende verblieb. I m Ottober des
Jahres 1946 wurden dem Statistischen Amt wieder «drei
Räume im Rathaus-Neubau zugewiesen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Amt, der großen
Bedeutung zufolge, die einem statistischen Amt in Zeiten des Wiederaufbaues naturgemäß zukommt, als
selbständiges Amt direkt dem Bürgermeister unterstellt, eine Form, die sich bis heute erhalten und bewährt hat. Wie überall in unserem Vaterland, galt es.
nun auch im Statistischen Amt mit viel Idealismus
und Ausdauer aus dem Übriggebliebenen Neues zu
formen und aufzubauen.
Auf allen Gebieten wurden für den Wiederaufbau
von den verschiedensten Stellen verläßliche Unterlagen
gesucht. Der bestehenden Nachfrage zufolge schrill das
Amt, nach sechsjährigem Bestehen, zur Herausgabe
seiner ersten Publikation, dem Statistische,, Handbuch
der Stadt Innsbruck, welches Daten bis einschließlich
31. Dezember 1946 bringen sollte. Die Sammlung und
Bearbeitung des Materials stellte das Amt vor eine
große Aufgabe. Die zunehmende Auftragsstatistit, deren
Schwergewicht damals wieder naturgemäß aus de»
Agrarstatistit beruhte, mußte termingemäß erstell! wer
den. Zu den mannigfachen zeitbedingten Statistiken
auf dem Gebiete der Kommunalstalislit lam ami, noch
die Mitarbeit am „Jahrbuch und Einwolillerverzeichnis der Laudesliauptstadt Innsbruck 1!l<7", lUIe ^ " l !
bellten, die die Herausgabe des Statistischen Handdu.
ches der Stadt um Jahre verzögerten.
I m Jahre 19ltt wnrde das städtische Einwolincramt
samt Adrema-Anlage dem Etatistischen Amt angegliedert. Das Einwohneramt bat große Erhebum^"n u»d