Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.5

- S.22

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Lebensraum Innsbruck

Stadt fördert
komfortables Wohnen
InnsbruckerInnen erhalten im städtischen Wohnungsservice umfassende
Beratung zu den Fördermöglichkeiten für Investitionen in ihren Wohnbereichen.

B

eratung und Hilfestellung bei Anträgen zu unterschiedlichen Förderungen erhalten Interessierte
im Wohnungsservice, Sachbereich Wohnbau-Förderungen. „Die Stadtgemeinde
Innsbruck unterstützt mittels Impulsförderungen zahlreiche Maßnahmen des Umwelt- und Schallschutzes. Sie bietet finanzielle Unterstützungen für Senior-Innen
und Menschen mit Behinderungen“, betont
Wohnungsstadtrat Andreas Wanker. Ebenso ist dort die Landesförderung „Wohnhaussanierung“ angesiedelt. Das Referat
ist Anlaufstelle für Anträge auf Mietzinsund Annuitätenbeihilfe. Im zweiten Stock
des Rathauses kümmern sich die MitarbeiterInnen um alle Anfragen dieser Art.
Der persönliche Kontakt wird empfohlen,
denn AntragstellerInnen können sogleich
alle Formulare ausfüllen. Die Ansuchen um
Landesförderungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Energetische Sanierungen
Die Stadt Innsbruck gewährt für hochwertige energetische Sanierungen großzügige Förderungen. Diese betreffen die
Gebäudehülle. Dabei kommt der Beratung
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INNSBRUCK INFORMIERT

besonderes Augenmerk zu. Die gegenüber
der Landesförderung erhöhten Standards
hinsichtlich der Wärmeschutz-Werte (U)
bieten einen Anreiz, oft mit minimal höheren Kosten bessere Wärmedämmungen
anzubringen und damit einen wesentlichen Beitrag für Energieeinsparung und
Umwelteffizienz zu leisten. Das wird mit
höheren Förderungen bis zu 20 Prozent
belohnt. Umfassende thermische Gesamtsanierungen von Gebäuden erhalten
zusätzlich noch den sogenannten Ökobonus. Parallel dazu gibt es die Förderungen
des Landes Tirol im Rahmen der Wohnhaussanierung, ebenfalls mit der Möglichkeit des Ökobonus. Die Tipps, wie man
„mehr herausholen kann“, erteilen die
Techniker der städtischen Förderstelle. Im
Vorjahr wurden 470 Anträge für städtische
Förderungen gestellt. Bei einer Gesamtinvestition von knapp 12 Millionen Euro
wurden rund 1,3 Millionen Euro an Subventionen ausgeschüttet, hinzukommen
noch 86.000 Euro für den Ökobonus.

SeniorInnengerechte Nasszellen
Ziel dieser städtischen Förderung ist es,
älteren BürgerInnen einen möglichst lan-

gen Verbleib in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Bei Umbauten in seniorInnengerechte
Nasszellen liegt die Förderung bei einer
Obergrenze von 10.000 Euro bei 35 Prozent. Neben einer Vorab-Beratung ist in
diesen Fällen besonders die Nachschau
vor Ort wichtig. Die Techniker des Referates beurteilen die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort, besonders für Interessierte, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt
sind. Nach telefonischer Voranmeldung
kommen die Berater mit den notwendigen Unterlagen vorbei. Die Förderung
ist an die Einhaltung technischer Richtlinien gebunden. Die Mindestgröße der
barrierefreien Dusche muss 90 mal 90
Zentimeter groß oder flächengleich sein
und darf eine maximale Einstiegsschwelle von drei Zentimetern aufweisen. Eine
Mindesttiefe von 80 Zentimetern sollte
nicht unterschritten werden.
Seit Start der Aktion 2009 wurden mehr
als 1.070 sanitäre Umbauten von der Stadt
gefördert. Rund 3,4 Millionen Euro wurden an Förderungen dafür ausbezahlt. Das
Land Tirol hat 2015 die städtische Förderung zu annähernd gleichen Richtlinien