Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.5

- S.17

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© H. SCHINDELWIG

Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (8. v. r.)
und Stadtrat Gerhard Fritz (9. v. r.) wünschten
gemeinsam mit Lehrlingsbeauftragter Monika
Erharter (5. v. r.) und Friedhofsreferent Alexander
Legniti (4. v. l.) den Mitwirkenden der Stadt und
der Fachberufsschule für Bautechnik und Malerei unter der Leitung von Direktor Reinhard Ehrenstrasser (4. v. r.) viel Erfolg beim Malprojekt.

pektvollen Umgang mit Eigentum zu stärken und durch die Zusammenarbeit beim
Projekt Kompetenzen wie Teamfähigkeit
zu fördern. Besonders die Lehrlinge der
Tiroler Fachberufschule für Bauchtechnik
und Malerei profitieren von der Aktion: Neben dem guten Gefühl, helfen zu können,
erhalten sie durch die Malerarbeiten an der
Friedhofsmauer ein Übungsobjekt an dem
sie ihr Können unter Beweis stellen dürfen.

„Friedhöfe sind städtischer Lebensraum.
Viele BürgerInnen nutzen die Friedhöfe als
Oasen der Ruhe und der Besinnung. Dementsprechend wollen wir sie auch gestalten: würdig, naturnah, aber auch funktional. Das Lehrlingsprojekt leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, betont Stadtrat
Mag. Gerhard Fritz.
Die Utensilien für das Malprojekt wie Farben und Pinsel werden von der Innsbru-

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cker Immobiliengesellschaft (IIG) zur Verfügung gestellt. „Die Mauer ist das erste, was
man als BesucherIn des Friedhofs wahrnimmt und gerade an einem Ort der Ruhe
und Besinnung ist eine würdevolle Gestaltung wichtig. Wir von der IIG freuen uns
daher dieses Lehrlingsprojekt mit der Bereitstellung der Malutensilien zu unterstützen“, erklärt IIG-Geschäftsführer Dr. Franz
Danler. HS

Voraussetzungen?
• Du bist zwischen 15 und 20 Jahre alt.
• Dein Hauptwohnsitz ist in Tirol.
• Du bist im Besitz der Führerscheinklasse aM (max. 50 ccm) oder der
Führerscheinklasse a1 (max. 125 ccm und bis 11 kW).

Was ist versichert?
• Die Haftpflichtversicherung deckt durch dein Moped verursachte
Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden von Dritten ab.
• Die Pauschalversicherungssumme beträgt € 15 Mio..
Die Abwicklung der Schadenfälle erfolgt im Einzelfall auf Basis der gültigen
Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB).

Was bringe ich zur Anmeldung mit?
• Kaufvertrag oder Besitznachweis
• Typenschein / Datenauszug
• Gutachten (§ 57a KFG) „Pickerl“ (für gebrauchte KFZ ab 1 Jahr)
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Einwilligungserklärung der Eltern (wenn du noch nicht 18 Jahre bist)
sowie Lichtbildausweis deiner Eltern
• Anmeldegebühr
• Vollmacht (bei Vertretung durch andere Personen)

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* Unter 100 ccm ist dein Kraftrad von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Beispiel bei monatlicher Zahlungsweise:
125 ccm x 0,0275 = € 3,4375 x 12 = € 41,25 jährlich
Beispiel bei jährlicher Zahlungsweise:
125 ccm x 0,025 = € 3,125 x 12
= € 37,50 jährlich

INNSBRUCK INFORMIERT

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