Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.3

- S.55

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Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_03
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KUNDMACHUNG

betreffend die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl
des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt
Innsbruck
Gemäß §§ 36 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO 2011) wird
kundgemacht:
Bei der am 22. April 2018 in der Landeshauptstadt Innsbruck stattfindende Wahl des
Gemeinderates sind 40 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.

KUNDMACHUNG

Wählergruppen haben ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates
frühestens am Stichtag, das ist der 23. Jänner 2018, und spätestens am 30. Tag vor
dem Wahltag, das ist Freitag, der 23. März 2018, 17.00 Uhr, bei der Hauptwahlbehörde
(Rathaus, 3. Stock, Zimmer 3217) schriftlich einzubringen.

über die Ausschreibung der Wahl
des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Ein Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates hat zu enthalten:
der der
Landeshauptstadt
Innsbruck
1. Die Bezeichnung
Wählergruppe und eine allfällige Kurzbezeichnung;

2. Die Wahlwerberliste, in der, mit arabischen Ziffern gereiht, die Wahlwerber unter
Angabe ihres Familien- bzw. Nachnamens und Vornamens, ihres Geburtsjahres,
ihres Berufes und ihrer Adresse angeführt sind; die Wahlwerberliste darf
Gemäß § höchstens
3 Abs.801undder
Wahlordnung
mussInnsbrucker
mindestens 5 Wahlwerber
enthalten. 2011 (IWO 2011) hat die
3. Die Bezeichnung eines Zustellungsbevollmächtigten unter Angabe des FamilienTiroler Landesregierung
im Landesgesetzblatt Nr. 6/2018 vom 15.1.2018 die
bzw. Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsjahres, des Berufes sowie der
Wahl desZustelladresse
Gemeinderates
und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt
im Landesgebiet.
4. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 100 Wahlberechtigten unterstützt sein.
Innsbruck auf
Dem Wahlvorschlag sind die gemäß § 36 Abs. 5 und 6 IWO 2011 ausgefüllten
Unterstützungserklärungen anzuschließen.
5. In den Wahlvorschlag darf ein Wahlwerber nur dann aufgenommen werden, wenn
er hierzu schriftlich seine Zustimmung erklärt hat. Die Zustimmungserklärung ist
dem Wahlvorschlag anzuschließen.
In den Wahlvorschlag darf ein Unionsbürger, der die österreichische
Staatsbürgerschaft nicht besitzt und noch keine fünf Jahre ununterbrochen in einer
ausgeschrieben.
österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz hat, als Wahlwerber nur dann
aufgenommen werden, wenn er schriftlich erklärt, dass er nach dem Recht seines
Herkunftsmitgliedsstaates
nicht infolge
einer
strafrechtlichen Entscheidung des
Als Stichtag
wird der 23. Jänner
2018
bestimmt.
passiven Wahlrechtes verlustig gegangen ist. In der Erklärung ist auch die
Staatsangehörigkeit anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung
Als Tagkann
der die
engeren
Wahl des
wird der zuständigen
Hauptwahlbehörde
dieBürgermeisters
Vorlage einer Bescheinigung
Verwaltungsbehörden seines Herkunftsmitgliedsstaates verlangen, mit der bestätigt
wird, dass er nach dem Recht dieses Staates seines passiven Wahlrechtes nicht
verlustig gegangen oder dass diesen Behörden ein solcher Verlust nicht bekannt ist.

Sonntag, den 22. April 2018

Sonntag, der 6. Mai 2018

Einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters darf nur eine Wählergruppe
einbringen, die auch einen Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates einbringt.
bestimmt.
Dabei gelten Wählergruppen miteinander gekoppelter Wahlvorschläge nicht als eine
Wählergruppe. Eine Wählergruppe darf nur den in der Wahlwerberliste ihres
Wahlvorschlages für die Wahl des Gemeinderates an der ersten Stelle gereihten
Wahlwerber als Wahlwerber für die Wahl des Bürgermeisters vorschlagen. Der
Wahlvorschlag
für die Unionsbürger/jede
Wahl des BürgermeistersUnionsbürgerin,
muss gleichzeitig mitder/die
dem
Wahlberechtigt
ist jeder
Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates eingebracht werden.

spätestens
am 22. April 2018 das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag in der
Der WahlvorschlagInnsbruck
für die Wahl des seinen/ihren
Bürgermeisters hat zuHauptwohnsitz
enthalten:
Landeshauptstadt
hat und vom
1. Die Bezeichnung der Wählergruppe
Wahlrecht2.nicht
ausgeschlossen ist.
Den Familien- bzw. Nachnamen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf
und die Adresse des Wahlwerbers;

Der Wahlvorschlag muss von mehr als der Hälfte der Wahlwerber aus der
Innsbruck,3.am
16.1.2018
Wahlwerberliste des von der Wählergruppe für die Wahl des Gemeinderates

eingebrachten Wahlvorschlages unterfertigt sein;
4. Der Wahlwerber, der für die Wahl des Bürgermeisters vorgeschlagen wird,
muss hierzu
schriftlich
seine
Zustimmung
erklärt
haben.
Die
dieWahlvorschlag
Bürgermeisterin:
ZustimmungserklärungFür
ist dem
anzuschließen. Sie gilt zugleich
als Unterfertigung des Wahlvorschlages.

Der Zustellungsbevollmächtigte einer Wählergruppe für die Wahl des Gemeinderates ist
auch Zustellungsbevollmächtigter für den von dieser Wählergruppe eingebrachten
Mag. Edith Margreiter
Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters.
Innsbruck, am 5.2. 2018
Für die Hauptwahlbehörde:
Mag. Edith Margreiter

INNSBRUCK INFORMIERT

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