Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.2

- S.39

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Verlängerung der Handy-Signatur
Das Zertifikat der Handy-Signatur ist ab der Aktivierung für
fünf Jahre gültig. Danach kann es erneut um fünf Jahre verlängert werden – dafür haben die NutzerInnen allerdings
selbst Sorge zu tragen. Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf
dem persönlichen Handy-Signatur-Konto (www.handysignatur.at/login) einsehbar, eine gesonderte Information wird an die NutzerInnen nicht übermittelt. Bevor
beispielsweise eine Wahlkarte beantragt wird, ist die
Prüfung der Gültigkeit ratsam, um eine Verlängerung
des Zertifikats bei Bedarf noch rechtzeitig durchführen
zu können. Eine Verlängerung der Signatur ist entweder online oder in den aktivierenden Stellen möglich.

Alle anderen können die Aktivierungen
beispielsweise bei den zuständigen Bezirkshauptsmannschaften durchführen
lassen“, erklärt Sabine Kröß-Tunner, Leiterin des Bürgerservices. Eine Aktivierung
ist jederzeit während der Öffnungszeiten
des Bürgerservices in den RathausGalerien (Mo.–Do. 08:00–17:30 Uhr, Fr. 08:00–
12:00 Uhr) möglich. Online (www.handysignatur.at) ist eine Aktivierung rund um
die Uhr möglich. Dort finden sich auch
zusätzliche Informationen sowie eine
Auflistung der aktivierenden Stellen.

Wahlkarten beantragen
Sowohl die Wahlkarte für die Landtagswahl im Februar als auch jene für die Innsbrucker Gemeinderatswahl im April können online unter www.wahlkartenantrag.
at angefordert werden. Hier gilt es, im ersten Schritt die Heimatgemeinde einzutra-

gen. Wird im nächsten Schritt die Option
„Bürgerkarte/Handy-Signatur“ gewählt,
gilt der Antrag am Ende als offiziell unterschrieben. Deshalb können die Wahlkarten auf dem herkömmlichen Postweg
versendet werden. Ein eingeschriebener
Brief ist nicht notwendig, da die Identität
bereits beim Absenden des Antrags festgestellt werden konnte. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden
die angeforderten Wahlkarten rund drei
Wochen vor der Wahl versendet.

Weitere Vorteile der Aktivierung
Zusätzlich zur Beantragung der Wahlkarten erlaubt die digitale Unterschrift einen
komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft.
Beispiele hierfür sind FinanzOnline vom
Finanzamt oder Online-Services der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Gebhard Jenewein

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