Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.1

- S.57

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Kundmachung

über die Ausschreibung
der Wahl zum Tiroler Landtag
Die Tiroler Landesregierung hat mit der Kundmachung vom 21. November
2017, LGBl. Nr. 113/2017, die Wahl zum Tiroler Landtag auf
Sonntag, den 25. Februar 2018
ausgeschrieben.
Als Stichtag wurde der 28. November 2017 festgesetzt.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 27. November 2017.
Wahlberechtigt sind:
a) österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz
haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und
b) österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres
Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag
der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland,
längstens für zehn Jahre.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom
Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen. Das Wahlrecht nach lit. b
kann bei der Landtagswahl nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig die
Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei einer
Tiroler Gemeinde beantragt wurde.
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Edith Margreiter.

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