Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.1

- S.52

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Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_01
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Rathausmitteilungen

Gebühren 2018
der Landeshauptstadt Innsbruck
In seiner Sitzung vom 02. Dezember 2016 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 folgende Gebühren beschlossen:

1. Abfallgebühren (HH-Ansatz 813000)

Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem
01.01.2017 und ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
2018 (EUR)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatz)
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

0,2368
0,0357
3,2500

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

1.6.2 Sicherstellungsgebühr
681,90
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitäts­
1.7.0 die
dienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf
Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen
1.7.1
506,60
nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen
1.7.2
253,20
nach jeweils 50 Jahren
bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren
1.7.3
10%
anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des
1.8.1
102,70
Grabbenützungsrechtes unter
Lebenden
2.0.0

2. Gehwegreinigungsgebühren
(HH-Ansatz 814000)

Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreini-gungsgebühren ab dem Haushaltsjahr
2017 bzw. ab 2018 wie folgt festgesetzt:

2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

2018 (EUR)
Für bebaute Grundstücke je m²
Klasse I

12,10

Klasse II

8,90

Klasse III

7,10

3.0.0
3.1.0
3.1.1
3.1.2

Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I

4,80

3.1.3

Klasse II

3,70

Klasse III

3.1.4

3,10

3. Friedhofsgebühren (HH-Ansatz 817010)
Die Friedhofsgebühren werden ab 01.01.2017 und ab
01.01.2018 wie folgt festgelegt:
1.0.0 Grabbenützungsgebühren

2018 (EUR)

1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)

3.1.5
3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0

1.1.1 Reihengrab – normal
Reihengrab – Kinder
1.1.2
(inkl. Sammelgrab)
1.1.3 Wandgrab

340,90
221,10

3.3.1

511,40

3.3.2

1.1.4 Arkadengrab

596,70

1.1.5 Urnengrab
für Priester, Pfarreien
1.1.6 Sammelgräber
und Klöster sowie Armengräber
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)

300,70

3.3.3

Keine

3.3.4

1.2.1 Nische für 2 Urnen

407,10

3.3.5

1.2.2 Nische für 3 Urnen

508,40

3.3.6

1.2.3 Nische für 4 Urnen

610,40

1.2.4 Nische für 6 Urnen

711,00

3.4.0
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische
1.4.0
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5.0
1.5.1
1.6.0

Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
Sammelgruft – je Gruftnische
Sonstige Gruft
Urnensammelgrab (einmalig)
Grab der Einsamen
Notgruft
je angefangenen
1.6.1 Benützungsgebühr
Monat

52

INNSBRUCK INFORMIERT

711,00
5138,00
513,90
5138,00
133,70
50,60

Friedhofsbenützungs­gebühren
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber,
Notgruft und Sammelgräber für
Priester, Pfarreien und Klöster
Administrationsgebühren
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen
und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
für Urnensammelgräber
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für Körperbestattungen aus
sanitätspolizeilichen Gründen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für sonderbewilligte
Körper­bestattungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
Bewilligungsgebühren
Nachbelegung
Aufstellung einer Urne
Umlegung
temporäre Einstellung einer Leiche
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

Administrationsgebühren
4.0.0 (Verwaltungskosten)
4.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

4.2.0

159,80
239,30
79,80
Keine

Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
4.4.2 Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
4.4.3
nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen
4.5.0
(16/12/8/4) je Stück

4.4.1

5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
5.2.0
(inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
5.4.1
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgrä5.4.2
ber für Priester, Pfarreien u. Klöster
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
5.4.3
nicht vollendet haben
6.0.0
6.1.0.
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4

102,70

6.1.5

10,20
20,50

6.2.0

51,40

6.2.1
6.2.2

51,40
51,40
102,70
68,20

6.2.3
6.2.4
6.3.0
6.3.1

Graböffnungsgebühren
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
Erdgräber: doppelte Tieferlegung
(2,60 m)
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.1.1–6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomiegräbern,bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und
Urnensammelgräber
Erdgräber
Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.2.1–6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten,
Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
je angefangene halbe Stunde und
Arbeiterin

273,60
27,30
137,00
7,00

10,00
15,10
20,50
45,60
4,70
22,80

334,90
455,40
636,10
268,10
50 %

38,90
83,60
268,10
50 %

19,40

102,70
205,50

205,50
411,00

7.0.0
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1

308,10
616,10
51,30
25,70
51,30
25,70
102,70

50,20
69,80
153,60

7.2.2
7.2.3
7.2.4
8.0.0
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1

Spezielle Enterdigungsgebühren
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines /einer Grabarbeiters
-arbeiterin
Exhumierung
1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt/-ärztin)
1 Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch FriedhofsarbeiterInnen
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

78,10

39,10
39,10
334,90
301,30

Sonstige Gebühren
Dauerfundament je Einzelgrab
227,50
Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
331,20
Doppelerdgrab
441,80
Urnenerdgrab
165,80
kombiniertes Urnenerdgrab
82,70
Beisetzungsbedingte Nachverlegung
der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
117,10
Doppelerdgrab
136,50
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe 1
286,20