Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.12

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
09. November 2017 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

AL-F52

HA-B34

Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B34, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg und Daneygasse
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
HA-B28) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojek­
tes mit geförderten Mietwohnungen für
eine besondere Wohnform (GenerationenWohnen) sowie halböffentlichen Nutzun­
gen im Erdgeschoss, wird der Bebauungs­
plan erstellt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HW-B17, Hötting West, Bereich Planötzenhofstraße 29 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HW-B4 und HW-B4/1)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojek­
tes mit 22 Wohnungen werden die pla­
nungsrechtlichen Voraussetzungen ge­
schaffen.
56

INNSBRUCK INFORMIERT

Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, vom 15.
November 2017 bis einschließlich 13.
Dezember 2017, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen

Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
Baudirektor

© STADT INNSBRUCK (3)

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F52, Arzl, Bereich
Johannesgasse 5 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F42)
(gem. § 36 Abs. 2 TROG 2016)
Um die Errichtung einer Kinderkrippe im
Dorfzentrum zu ermöglichen, wird eine ge­
ringfügige Widmungsadaptierung durch­
geführt.

HW-B17