Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.12
- S.56
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Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
09. November 2017 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
AL-F52
HA-B34
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B34, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg und Daneygasse
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
HA-B28) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojek
tes mit geförderten Mietwohnungen für
eine besondere Wohnform (GenerationenWohnen) sowie halböffentlichen Nutzun
gen im Erdgeschoss, wird der Bebauungs
plan erstellt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HW-B17, Hötting West, Bereich Planötzenhofstraße 29 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HW-B4 und HW-B4/1)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojek
tes mit 22 Wohnungen werden die pla
nungsrechtlichen Voraussetzungen ge
schaffen.
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INNSBRUCK INFORMIERT
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, vom 15.
November 2017 bis einschließlich 13.
Dezember 2017, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
Baudirektor
© STADT INNSBRUCK (3)
E
ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F52, Arzl, Bereich
Johannesgasse 5 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F42)
(gem. § 36 Abs. 2 TROG 2016)
Um die Errichtung einer Kinderkrippe im
Dorfzentrum zu ermöglichen, wird eine ge
ringfügige Widmungsadaptierung durch
geführt.
HW-B17