Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.12

- S.24

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_12
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
M

RSTOCK.CO

© SHUTTE

Aus dem Stadtsenat
Ausweitung des Leinenzwangs
in der Innenstadt
Im Zusammenleben von Menschen und
Hunden ist Rücksichtnahme gefordert.
Um ein reibungsloses Miteinander zu fördern, gilt in der Tiroler Landeshauptstadt
in städtischen Parkanlagen und Spielplätzen sowie auf Märkten, im Bereich
landwirtschaftlicher Kulturen während
der Vegetationszeit (März bis Oktober/
November) und auf bestimmten Forstund Wanderwegen Leinenzwang.

Details:
Übersichtspläne zum bereits
bestehenden Alkoholverbot sind auf
www.innsbruck.gv.at unter
Amt|Verwaltung , Städtische Vorschriften , Ortspolizeiliche Vorschriften
einsehbar.
Eine detaillierte Übersicht zum
Leinenzwang ist ebenfalls auf
www.innsbruck.gv.at unter
Amt|Verwaltung , Städtische Vorschriften , Stadtrecht zu finden.

In einem vom Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen zusammengestellten Bericht wird eine Ausdehnung
der Verordnung im Innenstadtbereich aus
fachlicher Sicht empfohlen. Darin heißt
es, dass der Bereich des Hauptbahnhofs
und mehrere Straßenzüge im Innenstadtbereich täglich von ca. 30.000 Personen
frequentiert werden. Hinsichtlich der Zahl
von rund 4.300 in Innsbruck gemeldeten
Hunden ergibt sich ein gewisses Sicherheitsrisiko durch nicht angeleinte Hunde. Die sieben Hundeauslaufzonen bleiben erhalten. Der Stadtsenat übergab
die Erweiterung des Leinenzwangs zur
Beschlussfassung mit einer Gegenstimme von Stadtrat Mag. Gerhard Fritz an
den Gemeinderat weiter. Der Gemeinderat sprach sich mit sieben Gegenstimmen
für die Ausweitung aus.

Innerstädtische Erweiterung
des Alkoholverbotes
Das Verbot des Konsums und der Mitnahme von alkoholischen Getränken gilt derzeit am Südtiroler Platz einschließlich
des Bahnhofsvorplatzes, in der MariaTheresien-Straße zwischen Markt-/Burg-

graben und der Verlängerung der Anichstraße, am Bozner Platz, am Busterminal
am Innrain sowie im Rapoldipark. Basis
ist eine Prüfung aus dem Zeitraum der
vergangenen zwölf Monate. Die entsprechende innerstädtische, öffentliche Fläche wird täglich von durchschnittlich bis
zu 30.000 PassantInnen frequentiert.
In der Vorweihnachtszeit werden Spitzen von rund 50.000 Personen erreicht.
Obwohl die Fußgängerfrequenz in der
Museumstraße geringer ist, ist die Ausweitung des Alkoholverbots dort aufgrund der beengten Platzverhältnisse
durch das Nebeneinander von PassantInnen und ganztägigem Fahrzeugverkehr sowie bestehenden Haltestellen erforderlich.
Der Stadtsenat leitete die Verordnung mit
Gegenstimmen von Vizebürgermeisterin
Mag.a Sonja Pitscheider sowie den Stadträten Mag. Gerhard Fritz und Ernst Pechlaner dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiter. Der Gemeinderat sprach
sich mit den Stimmen von FI, ÖVP, Rudi
und FPÖ für die Erweiterung aus. Dagegen stimmten SPÖ, Grüne, Inn Piraten und
die freie Gemeinderätin Elfriede Moser.