Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.11

- S.55

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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
05. Oktober 2017 die Auflage des folgenden Entwurfes beschlossen.

HA-B33

E

WI-B27 (2. Entwurf)

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B33, Höttinger Au, Bereich
zwischen Inn, ÖBB und, Bachlechnerstraße und Ampfererstraße 60 (als
Änderung des Bebauungsplanes 83/bl
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Es besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2016.
Gleichzeitig werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei konkrete Projekte (Aufstockung, Um- und Zubau
eines Baustoffmarktes sowie Aufstockung
HTL Bau & Design) geschaffen.

bis einschließlich 13. November 2017,
einsehbar.

Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.

• Flächenwidmungsplan Nr. MÜ-F18
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B36
• Bebauungsplan Nr. HÖ-B12
• Bebauungsplan Nr. HW-B15
• Aufhebung der Verordnung über Abstellmöglichkeiten (Anna-Dengel-­
Straße, südlicher Teil der GP 2736)

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B27,
Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne WI-B7 und WI-B7/1) (gem. §
56 Abs. 1 TROG 2016) 2. Entwurf.
Um die Sanierung des Bestandes umsetzen zu können erfolgt eine geringfügige
Anpassung einer hofseitigen Baugrenzlinie. Damit kann einer Stellungnahme zum
ersten Entwurf entsprochen werden.

Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder ei-

Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
Baudirektor

Die Auflagefrist für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B27 (2. Entwurf)
wird gem. § 66 Abs. 3 TROG 2016 auf zwei
Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist
vom 16. Oktober 2017 bis einschließlich
30. Oktober2017, einsehbar.

nen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Weiters wurde beschlossen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B33 ist während der Amtsstunden im
Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom 16. Oktober 2017
INNSBRUCK INFORMIERT

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