Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.11

- S.24

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Lebensraum

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© D. HOFE

Sillpark-Center Manager Markus Siedl (l.) und Vizebürgermeister Christoph Kaufmann präsentierten
die gemeinsamen Pläne für einen Kunsteislaufplatz
vor dem Sillpark.

Aus dem Stadtsenat
Kunsteislaufplatz: Zusammenarbeit von Stadt und Sillpark
In Zusammenarbeit von Sillpark Center GmbH und Stadt Innsbruck wird ein
Kunsteislaufplatz am Vorplatz des Einkaufszentrums Sillpark errichtet, betrieben und bespielt. Der Platz soll von 24.
November bis Ende Jänner der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und für spezielle Veranstaltungen genutzt werden. „Es
ist immer schön, wenn durch eine Kooperation ein Mehrwert für die Bevölkerung –
im konkreten Fall eine sportliche Freizeitmöglichkeit im Innsbrucker Zentrum –
entsteht“, fasst Vizebürgermeister Christoph Kaufmann zusammen: „Außerdem
bedeutet die Errichtung für innerstädtische Kindergärten, Horte und Schulen,
dass sie das Angebot der kostenlosen Nutzung im Rahmen des Schulsports wieder
vermehrt in Anspruch nehmen können.“
Der Stadtsenat stimmt dem Kooperationsvertrag einhellig zu. Dieser beinhaltet
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INNSBRUCK INFORMIERT

ein gemeinsames Betreiben des Eislaufplatzes über fünf Jahre hinweg sowie die
Entwicklung von Zukunftskonzepten.

Nächtigungsverbot in Teilen des
Stadtgebietes
Wegen anhaltender Beschwerden über
nächtigende Personen in der Innenstadt
führte die Magistratsabteilung II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen,
laufend Erhebungen durch. „Aufgrund
der zahlreichen Beschwerden in der
Altstadt und Innenstadt mussten wir
tätig werden. Es handelt sich um eine
soziale Herausforderung“, erklärt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.
In den kontrollierten Straßenzügen und
Unterführungen kam es laut Bericht der
Magistratsabteilung II zu Verunreinigungen und Geruchsbelästigungen aufgrund der Notdurften, die die Personen
unmittelbar in der Nähe des Schlafplatzes verrichteten. Zudem erschweren

die Schlafenden die Reinigung der
Verkehrsflächen, weil Kehrmaschinen
nicht zufahren können. Da die derzeit
geltenden Rechtsvorschriften keine Veränderung der Situation zur Folge haben,
ist der Erlass eines Nächtigungsverbots
durch eine ortspolizeiliche Verordnung
erforderlich. „Diese ermöglicht ein
zielführendes Einschreiten und sorgt für
die notwendige Handlungsmöglichkeit“,
erklärt Bürgermeisterin Oppitz-Plörer.
Das Nächtigungsverbot kommt in der
gesamten Altstadt, daran angrenzenden
Straßenzügen sowie in Teilen des Stadtteils Wilten und den Unterführungen
entlang der Westbahn zur Umsetzung.
Der Stadtsenat beschloss das Nächtigungsverbot in den Kontrollbereichen mit
den Gegenstimmen von Stadtrat Mag. Gerhard Fritz, Stadtrat Ernst Pechlaner und
Gemeinderätin Dr.in Renate KrammerStark. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag bei 24 zu 16 Gegenstimmen zu.