Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.10

- S.7

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anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können. Die Stimmkarten für die
Volksabstimmung können längstens noch
bis Freitag, 13. Oktober, im Stadtmagistrat
schriftlich oder mündlich beantragt werden. Damit die Stimmen gezählt werden
können, müssen die Karten spätestens
zwei Tage vor der Volksbefragung, also am
13. Oktober, bis 12:00 Uhr bei der Stadt
Innsbruck einlangen. Alternativ können
sie am Tag der Volksbefragung während
der Öffnungszeiten in allen Wahllokalen
abgegeben werden. Der Großteil der Lokale in Innsbruck ist am 15. Oktober von
08:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Verantwortlichen aus Land und Stadt
das „Innsbruck-Tirol-Angebot“ erarbeitet. Dieses umfasst zehn Punkte, die unumgängliche Voraussetzungen für eine
Bewerbung des gesamten Landes darstellen und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) vorgelegt werden.
Diese wurden in einem Beschluss der
Landesregierung festgelegt. Der Fokus
liegt dabei auf Nachhaltigkeit, regionaler Angepasstheit und wirtschaftliche Attraktivität. Auf Basis des Angebots wird

die Veranstaltung zum Motor für eine
nachhaltige Entwicklung – nicht nur für
Sport und Wirtschaft, sondern auch für
Forschung, Technologie und Kultur. Themen wie „Wohnen“ und „Infrastruktur“
wurde im Angebot ebenso große Bedeutung zugewiesen wie „Arbeitsplätze“
und „Sicherheit“. Die Nutzung etablierter
Wettkampfstätten ist ein weiterer wichtiger Punkt. Nähere Informationen zum
„Innsbruck-Tirol-Angebot“ finden Sie unter: www.olympia2026.at. DH

Machbarkeitsstudie liegt vor
Einer möglichen Bewerbung der Region
liegt eine wissenschaftliche Studie zugrunde, in der aufgezeigt wird, wie eine
nachhaltige Veranstaltung durchgeführt
werden kann. Diese ist unter www.olympia2026.at sowohl als Kurz- als auch als
Langfassung abrufbar. „Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass Innsbruck-Tirol das Potential hätten, um Vorreiter für moderne
und nachhaltige Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 zu sein“, erklärt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Darauf basierend haben die

Fakten zur Volksbefragung
, S timmberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen,
in Tirol ihren
INNSBRUCKdie
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Hauptwohnsitz und spätestens am Tag der Volksbefragung das 16. Lebensjahr vollendet haben (somit jüngste WählerInnen mit Geburtsdatum 15.
Oktober 2001) sowie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
,W
 eiters sind jene österreichischen StaatsbürgerInnen stimmberechtigt, die
vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland diesen in Tirol hatten,
und zwar für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, jedoch längstens für
zehn Jahre. AuslandstirolerInnen sind jedoch nicht automatisch stimmberechtigt. Vielmehr müssen sie zeitgerecht einen Antrag um Aufnahme in die
Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland gestellt haben.