Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.9
- S.57
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MagIbk/3547/WA-NR/2
KUNDMACHUNG
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat,
BGBl. II Nr. 190/2017, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum
Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl.
Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, wird
verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als
Wahltag der
15. Oktober 2017
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 25. Juli 2017 bestimmt.“
Innsbruck, am 28.7.2017
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Margreiter.
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