Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.9

- S.53

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Die Stadtplanung
informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 09. August 2017 die Auflage des
folgenden Entwurfes beschlossen.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö37, KG Arzl, Bereich:
„Arzl – Ost“, nördlich Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002
und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes AL-Ö11) gem. § 32 TROG 2016
Im Zusammenhang mit dem Baulandumlegungsverfahren „Arzl-Ost“ sind geringfügige Korrekturen der Abgrenzungen
des besonderen Entwicklungsgebietes erforderlich. Weiters wird das Planungsziel,
dass großteils geförderter Wohnbau umzusetzen ist, verdeutlicht.

AL-Ö37

Der Entwurf ist während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den
Schaukästen der Magistratsabteilung III/
Stadtplanung, 4. Stock, vom 21. August
2017 bis einschließlich 18. September
2017, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.

Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis
spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h., Baudirektor

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