Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.9

- S.22

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Lebensraum Innsbruck

Sparsamer
Umgang mit
Energie im
Wohnbereich
Die Stadt Innsbruck fördert verschiedene
Investitionen für die Sanierung von Wohnungen.
Unter anderem mit „energetischen Sanierungen“
können InnsbruckerInnen ihre Lebensqualität in
den eigenen vier Wänden erhöhen.

H

eizen, Kühlen, Wassersparen –
Themen, die in jedem Haushalt
eine Rolle spielen. Besonders bei
in die Jahre gekommenen Wohnobjekten
können Energiekosten mitunter hoch
ausfallen. Damit dem Abhilfe geschaffen
werden kann, unterstützt die Stadt Innsbruck BewohnerInnen bei verschiedenen
Sanierungen. Sie fördert Maßnahmen bei
Wohngebäuden zur Erhöhung des Wärme- und Schallschutzes sowie umweltfreundliche Maßnahmen. Dafür muss eine
Baubewilligung zumindest zehn Jahre zurückliegen. Es werden jedoch sowohl bei
der Sanierung als auch bei Neubauten
die Errichtung von Solaranlagen und seit
2015 die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe gefördert.

Energie im Fokus
Im Rahmen des Innsbrucker Energieplans
2050 wurde ein Fördermodell ausgearbeitet, in dem den InnsbruckerInnen eine finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen,
die der Reduzierung des Heizwärmebe22

INNSBRUCK INFORMIERT

darfs und dem Schallschutz dienen, angeboten wird. Die sogenannte „energetische Sanierung“ bezieht sich auf die Gebäudehülle. Voraussetzung dafür ist, dass
vor Beginn der Sanierungsarbeiten ein
Energieberatungsgespräch geführt wird.
Die Standards der Wärmedämmung der
Stadt Innsbruck liegen höher als jene der
Landesförderung – damit leistet sie einen
wesentlichen Beitrag für Energieeinsparung und Umwelteffizienz. Für umfassende thermische Gesamtsanierungen von
Gebäuden erhalten FörderwerberInnen
zusätzlich einen sogenannten Ökobonus.

Beispiel zur Berechnung
Die Höhe der Förderung hängt von der
Haushaltsgröße und der Nutzfläche ab
und liegt bei höchstens 750 Euro pro
Quadratmeter. Die förderbare Investitions-Obergrenze von Sanierungsmaßnahmen beträgt in diesem Beispiel eines
4-Personen-Haushalts 82.500 Euro. Bei
der Sanierung eines Musterhauses werden
daher derzeit für die Einzelmaßnahmen

Fördermittel von 12.375 Euro der Stadt
Innsbruck und 20.625 Euro vom Land Tirol ausgeschüttet. Zusätzlich wird mit der
Ökostufe 2 und einer Verbesserung des
Heizwärmebedarfs von 65 Prozent eine
Ökobonus-Zusatzförderung von 3.000
Euro der Stadt Innsbruck und 6.600 Euro
vom Land Tirol erzielt. Das bedeutet eine
Gesamtförderung von 42.600 Euro.

Weitere Unterstützungen
Eine weitere Förderung der Stadt wird für
ältere InnsbruckerInnen angeboten. Sie
haben die Möglichkeit, ihre Bäder in seniorInnengerechte Nasszellen umzubauen – dabei liegt die Förderung bei einer
Obergrenze von 10.000 Euro im Bereich
von 35 Prozent. Auch das Land Tirol unterstützt den Badumbau im Rahmen der
Wohnhausanierung bei einer Obergrenze
von 7.800 Euro mit 25 Prozent.
Für die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe gibt es seit September 2016 geänderte Voraussetzungen. Das Wohnungsservice der Stadt Innsbruck berät bei Fragen