Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.8

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
13. Juli 2017 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

WI-B27
SM-B16

Entwurf des Bebauungsplans Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Josef-Franz-Huter-Straße 40 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SM-B11 und SM-B11/1) (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2016)
Für die Errichtung eines Wohnbauprojekts mit objektgeförderten
Mietwohnungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Entwurf des Bebauungsplans Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne WI-B7 und
WI-B7/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Es besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2016. Gleichzeitig
werden die bebauungsplanmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung eines konkreten Projekts, das aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen ist, geschaffen. Es handelt sich dabei
um den Abbruch und Neubau eines Werkstättengebäudes der Tiroler Fachberufsschule.

IN-B36

Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. IN-B36, Innsbruck-Innenstadt, Bereich zwischen Sillgasse, Museumstraße und Prof.-Franz-Mair-Gasse (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B11 und IN-B3/1) (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016)
Es werden die bebauungsplanmäßigen Voraussetzungen für den
Neubau des Schulgebäudes des Bundesrealgymnasiums Sillgasse, dessen Projekt aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, geschaffen. Gleichzeitig wird der angrenzende Bereich
planungsrechtlich überarbeitet.
56

INNSBRUCK INFORMIERT

PR-F17

Entwurf des Flächenwidmungsplans Nr. PR-F17, Pradl, Bereich
Amraserstraße 85 und Grenzstraße 26 (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. PR-F9) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2016)
Im Planungsbereich wird die Widmung von Sonderfläche in Wohngebiet berichtigt.