Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.8

- S.13

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Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_08
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Viele BesucherInnen bei den Stadtteilfesten in Pradl und Wilten: Neben
musikalischer Unterhaltung kamen auch
Kultur, Sport und Spaß nicht zu kurz.

Das Interkulturelle Musik- und
Tanzfest des Verbands Neuarzl/
Olympisches Dorf findet am 23.
September zum siebten Mal
statt und hat sich über die Jahre
zu einem richtigen Stadtteilfest
entwickelt.
Das Stadtteilfest in Anpruggen erfreut sich äußerst
großer Beliebtheit und zahlreiche Musik- und Tanzgruppen sorgen für beste Unterhaltung.

© FOTOW
ERK AICH
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©

Kontakt:
Allgemeine Sicherheit
Museumstraße 3, 4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4400
post.sicherheit@innsbruck.gv.at
Wirtschaft und Tourismus
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock
Tel.: +43 512 5360 2116
post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at
Straßenverkehr und Straßenrecht
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1112
post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at

VIC (2)

KARAHASANO

, ALEXAN
UGGEN AKTIV

ATE (2), ANPR

PPY NIGHTSK

AUER, HA
BERND HOFB

„In Innsbruck werden pro Woche fast 15 Veranstaltungen angemeldet, die für jede und jeden
etwas zu bieten haben. Die Vielfalt, Buntheit und
Energie gehört zu einer pulsierenden und lebendigen Stadt wie Innsbruck. Auch, dass Kunst und
Kultur auf der Straße stattfinden darf und soll – für
alle Interessierten erlebbar und frei zugänglich.“
Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider

OL (3), HAZIM

R (2), WK TIR

V. LERCHE
DER TOLMO,

Information:
Veranstaltungen auf Straßen (Konzerte, Theater,
usw.) benötigen eine Bewilligung nach § 82
Straßenverkehrsordnung (für die Nutzung der
Straße zu „verkehrsfremden Zwecken“). Das
gilt auch für Fitness-Veranstaltungen, nicht für
die Abhaltung sportlicher Wettbewerbe (mit
Zeitnehmung udgl.), die bei der Landespolizeidirektion beantragen werden müssen (bei über
Innsbruck hinausgehenden Strecken bei der
Tiroler Landesregierung).
Vorab wird empfohlen, mit dem/der jeweils
Verfügungsberechtigten zu klären, ob die privatrechtliche Zustimmung zur Verwendung der
Straßenfläche erteilt wird. Wenn es sich – wie bei
den meisten Straßen – um eine Gemeindestraße
handelt, ist dies die Stadt Innsbruck als Verwalterin des „öffentlichen Guts“.
Sollte daher eine Veranstaltung auf Grundflächen,
Plätzen oder Straßen der Stadt Innsbruck stattfinden, wird ersucht, rechtzeitig mit dem zuständigen
Referat Wirtschaft und Tourismus sowie Straßenund Verkehrsrecht Kontakt aufzunehmen bzw. ein
formloses Ansuchen an dieses zu richten.