Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.5

- S.23

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ERK AICH

NER

Heinz Partoll (r.) gewährte
Stadtrat Andreas Wanker
(l.) und Amtsvorstand
Ronald Depaoli einen
Einblick in seine frisch
sanierte und geförderte seniorengerechte
Nasszelle.

keiten vor Ort, besonders für Interessierte, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt
sind. Nach telefonischer Voranmeldung
kommen die Berater mit den notwendigen Unterlagen vorbei. Die Förderung
ist an die Einhaltung technischer Richtlinien gebunden. Die Mindestgröße der
barrierefreien Dusche muss 90 mal 90
Zentimeter betragen oder flächengleich
sein und darf eine maximale Einstiegsschwelle von drei Zentimetern aufweisen. Eine Mindesttiefe von 80 Zentimetern sollte nicht unterschritten werden.
Seit Start der Aktion 2009 wurden mehr
als 1.070 Badumbauten von der Stadt
gefördert. Rund 3,4 Millionen Euro wurden an Förderungen dafür ausbezahlt.
Das Land Tirol hat 2015 die städtische
Förderung zu annähernd gleichen Richtlinien übernommen. Damit kann man

„Die Förderungen ermöglichen mehr
Qualität in den Wohnbereichen. Die
Expertinnen und Experten im Stadtmagistrat helfen gerne professionell
weiter. Die zentrale Einreichstelle ist sehr
bürgerfreundlich und erspart Wege.“
Stadtrat Andreas Wanker

parallel auch dort um eine Förderung
ansuchen und erhält einen Zuschuss
von 25 Prozent bei einer Obergrenze
von 7.800 Euro. Baut ein Förderungswerber beispielsweise ein Bad um 14.000
Euro seniorInnengerecht um, erhält dieser unter Einhaltung der Bedingungen
3.500 Euro von der Stadt und weitere 1.950 Euro vom Land Tirol. Die Landesförderung kann sich für den altersgerechten Umbau der WC-Anlage und
Maßnahmen für Menschen mit Behinderung noch erhöhen.

Fenster für mehr Ruhe
Eine weitere Unterstützung bei Maßnahmen zum Fluglärmschutz der Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft wird von der
Stadt Innsbruck abgewickelt. FörderungswerberInnen müssen dafür in einem de-

finierten Umkreis des Flughafens wohnen. In dem betroffenen Gebiet ergaben
Schallmessungen untertags einen Wert
von über 60 Dezibel, in der Nacht über 50.
Gefördert wird der Fensteraustausch in
Aufenthaltsräumen sowie Wohnküchen.
Für Gesamtkosten von rund 609.000
Euro wurden seit dem Start der Aktion
2015 bisher Förderungsmittel von rund
149.000 Euro ausbezahlt.
Für sämtliche Förderungen sind die Formulare im Internet abrufbar bzw. liegen
ausgedruckt im Stadtmagistrat auf. Über
entsprechende Links sind dort auch die
Anträge auf Landesförderungen greifbar.
Detaillierte Informationen erhalten Interessierte im Wohnungsservice, Sachbereich Wohnbau-Förderungen, bzw. online
unter www.innsbruck.gv.at (Förderungen/
Finanzen > Bauen/Wohnen). SAKU
INNSBRUCK INFORMIERT

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