Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.5

- S.22

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Lebensraum Innsbruck

InnsbruckerInnen erhalten im städtischen Wohnungsservice umfassende Beratung zu den Fördermöglich­
keiten für Investitionen in ihren Wohnbereichen.

B

eratung und Hilfestellung bei Anträgen zu unterschiedlichen Förderungen erhalten Interessierte im Wohnungsservice, Sachbereich
Wohnbau-Förderungen. Die Stadtgemeinde Innsbruck unterstützt mittels
Impulsförderungen zahlreiche Maßnahmen des Umwelt- und Schallschutzes.
Sie bietet finanzielle Unterstützungen
für SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen. Ebenso wird die Landesförderung „Wohnhaussanierung“ betreut und das Referat ist Anlaufstelle für

Projekte in Innsbruck,
Hall und Absam.
Tel.: 0512 574014
office@ihl-immobilien.at
www.ihl-immobilien.at

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INNSBRUCK INFORMIERT

Anträge auf Mietzins-und Annuitätenbeihilfe. Im zweiten Stock des Rathauses kümmern sich die MitarbeiterInnen
um alle Anfragen dieser Art. Der persönliche Kontakt wird empfohlen, denn AntragstellerInnen können sogleich alle
Formulare ausfüllen. Die Ansuchen um
Landesförderungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Energetische Sanierungen
Die Stadt Innsbruck gewährt für hochwertige energetische Sanierungen großzügige Förderungen. Diese betreffen die
Gebäudehülle. Dabei kommt der Beratung besonderes Augenmerk zu. Die
gegenüber der Landesförderung erhöhten Standards hinsichtlich der Wärmeschutzwerte (U-Werte) bieten einen
Anreiz, oft mit minimal höheren Kosten bessere Wärmedämmungen anzubringen und damit einen wesentlichen
Beitrag für Energieeinsparung und Umwelteffizienz zu leisten. Das wird mit
höheren Förderungen bis zu 20 Prozent belohnt. Umfassende thermische
Gesamtsanierungen von Gebäuden er-

© S. KUESS

Förderungen für
Erweiterung und
Sanierung von Wohnraum

halten zusätzlich noch den sogenannten Ökobonus. Parallel dazu gibt es die
Förderungen des Landes Tirols im Rahmen der Wohnhaussanierung, ebenfalls mit der Möglichkeit des Ökobonus.
Die Tipps, wie man mehr „herausholen“
kann, erteilen die Techniker der städtischen Förderstelle. Im Vorjahr wurden
470 Anträge für städtische Förderungen
gestellt. Bei einer Gesamtinvestition von
knapp zwölf Millionen Euro wurden rund
1,3 Millionen Euro an Subventionen ausgeschüttet. Dazu kommen noch 86.000
Euro für den Ökobonus.

„Wellness“ für SeniorInnen
Ziel dieser städtischen Förderung ist es,
älteren BürgerInnen einen möglichst
langen Verbleib in ihren eigenen vier
Wänden zu ermöglichen.
Bei Umbauten in seniorInnengerechte
Nasszellen liegt die Förderung bei einer
Obergrenze von 10.000 Euro bzw. 35 Prozent. Neben einer Vorab-Beratung ist in
diesen Fällen besonders die Nachschau
vor Ort wichtig. Die Techniker des Referats beurteilen die Umsetzungsmöglich-