Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.2

- S.49

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Eine Überraschung zum 100. Geburtstag
anchmal kreuzen sich Lebensgeschichten an unerwarteten Stationen – so auch jene von Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer und der
1916 geborenen Priska Lang. Als Innsbrucks Stadtoberhaupt der Jubilarin einen
Besuch zum 100. Geburtstag abstattete,
stellte sie fest, dass sie dasselbe Haus verbindet: 1940 fand Priska Lang, deren Mann
zu diesem Zeitpunkt im Krieg war, eine Unterkunft im Haus der späteren Großeltern

der Innsbrucker Bürgermeisterin. Aufgrund der akuten Lage wurde in Innsbruck
während der Kriegszeit freier Wohnraum
an Wohnungssuchende zugeteilt. So lebte Priska Lang neun Jahre in einem Zimmer im Kolb-Haus mit ihrem 1940 geborenen Sohn. 1949 zog die Familie auf die
Huter-Gründe am Innrain, Ende der Sechziger folgte dann der Umzug nach Pradl.
Dort wohnt Priska Lang bis heute selbstständig.“ LI

© L. REINTHALER

M

Paare mit Jubelhochzeit bitte melden

H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen.
Traditionell lädt die Stadt Innsbruck Paare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier – sechs Mal im Jahr – ein. „Im Rahmen
der Feiern können wir den Ehepaaren
jene Glückwünsche und Hochachtung
entgegenbringen, die sie verdienen“,
freut sich Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Damit solche Feste zustande kommen, sind die angesproche-

nen Paare, die 2017 die Jubelhochzeit
feiern, herzlich eingeladen, sich im Rathaus bei Petra Kodera zu melden. E-Mail:
Petra.Kodera@magibk.at,
telefonisch
unter +43 512 5360 2349 oder persönlich in der Maria-Theresien-Straße
18, 2. Stock, im Zimmer Nr. 2.349.

Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird seitens
des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche in Empfang nehmen zu können, ist es erforder-

lich, einen Antrag an das Amt der Tiroler
Landesregierung zu stellen. Die österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol
seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit und eine bestehende eheliche
Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt des Geschenks. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
750 Euro, der Diamantenen Hochzeit (60
Jahre) 1.000 Euro, der Gnadenhochzeit
(70 Jahre Ehe) 1.100 Euro. AA

ENTSPANNT AUF DIE PISTE
Familyeah ab 2.020 m







Vom Auto direkt auf die Pisten, Gratis-Parkplätze
Für Familien: Wunderteppich, Kinderland, Babylift, StartBahn
KidsPark/BeginnerPark für Kinder und Anfänger
KPark für Snowboarder & Freeskier
Gemütliche Hütten und Restaurants
Für noch mehr Schneesicherheit: Speicherteich Kaisersee
mit 30 weiteren Schneeerzeugern

www.lifte.at