Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1958

/ Nr.11

- S.1

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21. Jahrgang

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat dor Landeshauptstadt Innsbruck
trat am 5. November 1958 zu einer Geschäftssitzung
zusammen.
Die Gemeinderäte Dr. Seytora, Dr. Greiter, Maier,
Oberhammer und Plieger waren am Erscheinen verhindert, sie wurden durch die Ersatzleute Stand, Weber, Dietrich und Waldner vertreten.
Bürgermeister Dr. Lugger berichtete eingangs der
Tagesordnung über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Bund einerseits und dem Land
T i r o l und der Stadt Innsbruck andererseits, betreffend die Finanzierung der Olympischen Winterspiele
1964 in Innsbruck. Er gab in Ergänzung der bereits
im Nationalrat bzw. im Finanzausschuß des Nationalrates gemachten Mitteilungen, die in der Presse
bekannt geworden sind, folgenden Bericht."
„Die Bewerbung der Landeshauptstadt Innsbruck
um die Vergebung der Olympischen Winterspiele 1964
wird von allen interessierten Gebietskörperschaften und
Sportuerbänden nach wie vor wärmstens unterstützt.
Der Bund übernimmt 65,5 Millionen Schilling,
und zwar bis zu 50 Millionen Schilling für den Bau
des Kunsteisstadions, welches in das Eigentum und
in die Verwaltung des Bundes übergehen wird, bis
zu 8 Millionen Schilling für die Herstellung der Vobund Rodelbahn und bis zu 7,5 Millionen Schilling
für die Errichtung der Spezialsprungschanze.
Die bisherigen und künftigen Werbungskosten (Vorbereitungslosten) werden je zur Hälfte vom Bund
bzw. vom Land T i r o l und der Stadt Innsbruck gelingen. Der gleiche Vorgang wird bei einem evenluellen ^lbgang, der sich aus der Durchfülirung der
Olympischen Winterspiele 196l ergebeil sollte, eingehalten.
Das Bundeoministerinm für Finanzen wird nach
Möglichkeit dem Lande T i r o l und der Stndt I n n s bruck bei Erlangung eines 6-Millionen Schilling Kredites aus I<.lv!>-Milleli!. bei der Aufnahme einer 15Millionen-Schilling-Anleihe mit 15jähriger Laufzeit
zu günstigem Zinsfuß und bei der Vorbereitung zur
Beschlußfassung über die Eiichebung einer Landessonderabgabe cIien> für die Jahre l!!59
bis 1!»»»l behilflich sein und dieserhalb jede»falls seinen giilen Willen belunden.

Das Olympische Dorf wird im Wege des sozialen
Wohnungsbaues zu optimalen Bedingungen für eine
künftige Verwendung als Familienwohnhäuser und
Studentenheime und als solches gesondert finanziert."
Der amtsführende Stadtrat Süß legte einen Antrag des Stadtrates auf Freigabe eines Kredites von
2 Millionen Schilling für den Umbau der Museumstraßenbrücke vor. Dieses Projett erfordert nach den
Kostenuoranschlägen einen Aufwand von 5,3 M i l l i o nen Schilling, von dem die Österreichischen Bundesbahnen 1.:i Millionen Schilling übernehmen. Einen
weiteren Aufwand lassen die Herstellung der Straße
und Gleisverlegungen der Straßenbahn im Zusammenhang mit dem vorgenannten Umbau entstehen. Es
wurde der beantragte Kredit von 2 Millionen Schilling aus dem außerordentlichen Haushaltsplan 1958
freigegeben.
Auf Antrag des Finanzausschusses wurden folgende
Nachtragskredite genehmigt: Für anteilige Personalund Raumkosten an der kaufmännischen Berufsschule
120.000.— Schilling, für die Internationale Orgelwoche 30.000.— Schilling, für die Anschaffung von
Müllgefäßen 51.000.— Schilling, für die Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 1964 90.000.—
Schilling, für die Neuanlage von Urnennischen im
Westfriedhof 35.000.— Schilling und 15.500.— Schilling für den Einbau einer elektrisch-automatischen
Kühlanlage in den Kühl- und Gcfrierräumen der
Großmartthalle.
Für die Restaurierung der Pfarrkirche Ainras
wurde eine Subvention oon 25,000,
Schilling genehmigt.
Eine zweite Subvention ini salire >!>"»^ von ,>
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Schilling wurde für den Alisbau des Dauses .,Sankt
Ehriftoph". V i l l . gewährt.
Zur Vollendung des Inlernalionalen Slndenlenhauses beantragte der Finanzausschuß einen Beilrag
von 320.0<»l» Schilling. Der Antrag wurde angenommen.
S l R . Dr. Winter ertuxdigle sich, ob auch für die
Stadt Innsbruck das Einweisungsrecht für Innsbrukter Studenten in das Inlernaliouale Studentenhaus
gelte, nach welchem für je 50.000 Schilling Beitrag der
öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein Bett bean-