Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.2

- S.20

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Start in den Schulalltag
Bereits jetzt gilt es besonders für Eltern von SchulanfängerInnen
an den Schulbeginn im Herbst zu denken: Anfang März steht in
Innsbruck die Einschreibung in die Pflichtschulen für 2017/18
am Programm. Damit steht den TaferlklasslerInnen für ihren
Start nichts mehr im Weg.

A

n den städtischen Pflichtschulen
gibt es aktuell insgesamt 6.100
Kinder – rund 950 Mädchen und
Buben werden im kommenden Herbst
SchulanfängerInnen an den 21 städtischen
Volksschulen sein. Die Einschreibung aller
in der Zeit von 02. September 2010 bis 01.
September 2011 geborenen Kinder findet
von Montag, 06. März, bis Donnerstag, 09.
März, jeweils von 14:30 bis 17:00 Uhr, an
der zuständigen Sprengelvolksschule statt
(für die bilinguale Klasse Deutsch/Italienisch an der Volksschule Innere Stadt, für
die Innsbruck Elementary School an der
Volksschule Saggen-Siebererschule). Die
20

INNSBRUCK INFORMIERT

Aufnahme hängt von der Schulreife ab. Erziehungsberechtigte werden gebeten, die
Kinder bei der Einschreibung mitzubringen und vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes vorzulegen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
Sozialversicherungskarte (e-card), Melde­
bestätigung und Unterlagen des Kindergartens (Sprachstandsfeststellung und Arbeitsmappe).

Neuerung zur Schulreife
Als Nachweis für die Schulreife wird heuer
erstmals bereits im Kindergarten gemeinsam mit den Kindern eine Arbeitsmappe

erstellt, die mit einem persönlichen Brief
des Kindergartens zur Einschreibung mitgebracht werden muss. Alle beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen Kinder werden von der Leitung der
zuständigen Sprengelschule schriftlich
zur Einschreibung eingeladen. Die Sprengelzugehörigkeit ist unter www.innsbruck.
gv.at (Bildung/Kultur > Schulen > Volksschulen) ersichtlich. Ein wichtiger Hinweis an alle Eltern: Erziehungsberechtigte,
die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen,
begehen eine strafbare Übertretung des
Schulpflichtgesetzes.