Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.1

- S.56

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Rathausmitteilungen

Volksbegehren „Gegen TTIP/CETA“
VERLAUTBARUNG

über das Eintragungsverfahren
Aufgrund der am 12. September 2016 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres
sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, mit der
dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„Gegen TTIP/CETA“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes
1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 103/2013,
festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, dem 23. Jänner 2017
bis (einschließlich) Montag, dem 30. Jänner2017,
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten
Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die
Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen
sowie das Geburtsdatum der Stimmberechtigten oder des Stimmberechtigtenzu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten
Tages des Eintragungszeitraumes (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser
Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse
auf:
RATHAUS, Maria-Theresien-Straße 18 - 6. Stock - Zimmer 6102
(Lifte in der Rathausgalerie)
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten
vorgenommen werden:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag,
Montag

23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.

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Für die Bürgermeisterin:
Mag. Edith Margreiter
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