Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.1

- S.53

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Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_01
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8.7.0
8.7.1
8.7.2

Leihgebühr für Grünstöcke
bei Aufbahrungen (8/6/4/2)
je Stück
bei Verabschiedungen und
Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück

7,50
3,00

Hinweis: Gem. GR-Beschluss v. 13.12.2007 (I-Präs. 609e/2007)
„Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§13)
um 5 Jahre fallen die Grab-benützungsgebühr (1.0.0) und die
Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50 % der oben
angeführten Beträge an.“

4. Marktgebühren (Hh-Ansatz 828000)
Der Antrag für die Marktgebühr sieht für das Jahr 2017 und
2018 jeweils eine Anhebung der Gebühren in Höhe von ungefähr 2 % vor.
Die Gebühr (inkl. 20 % USt.) wird ab dem Haushaltsjahr 2017
und ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

nach wie vor gilt. Gemäß der Mitteilung des Amtes Straßenbetrieb haben sich die Herstellkosten gegenüber dem Vorjahr
nicht verteuert. Damit wurde für 2017 eine Beibehaltung des
Gehsteigbeitragsatzes von EUR 3,13/m² beantragt.

6. Erschließungsbeitrag (HH-Ansatz 612000)
Der Erschließungsbeitragssatz für die Bemessung des Erschließungsbeitrages wird gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz für das Jahr 2017 mit 3,35 % und für 2015 mit
3,51% des vom Land Tirol veröffentlichten Erschließungskostenfaktors festgesetzt. Soweit sich der Erschließungskostenfaktor nicht ändert sind das 2017 EUR 7,37.

7. Hundesteuer (HH-Ansatz 920000)
Die Hundesteuer wird ab 01.01.2017 und ab 01.01.2018 wie
folgt festgesetzt:

2017 (EUR)
Überlassung von Marktflächen gem. §8
Abs. 1 Ziffer 3, 4, 5 und 8 der Innsbrucker Marktordnung je angefangener lfm
Verkaufsfläche

4,30

Diese Gebühren beinhalten 20 % USt.

5. Gehsteigbeitrag (HH-Ansatz 612000)
Der für die Bemessung des Gehsteigbeitrages maßgebliche
Gehsteigbeitragssatz ist gem. § 19 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz vom Gemeinderat für das
gesamte Stadtgebiet einheitlich festzusetzen. Der Gehsteigbeitragssatz darf höchstens 1/100 der Durchschnittskosten
für die Herstellung von 1 m2 zeitgemäßer Gehsteigfläche
betragen.
Seitens der Fachdienststelle wurde dazu bekannt gegeben,
dass die Rahmenvereinbarung 2014 – 2016 für Bauarbeiten

Pro Hund (Jahrestarif)
Für Wachhunde und Hunde, die
in Ausübung eines Berufes oder
Gewerbes gehalten werden (§3
Abs. 1 der Hundesteuerordnung),
je Hund
Ermäßigter Steuersatz gem §3
Abs. 2 der Hundesteuerordnung,
je Hund
Ersatzhundemarke (inkl. Porto)

2017 (EUR)
99,96
42,00

42,00
2,00

8. Wasenmeistereigebühren
(HH-Ansatz 581010)

2017 (EUR)
1. Beseitigen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr
11,40
zzgl. gewichtsabhängiger
11,40
Beseitigungsgebühr1
Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr –
Tarif lt. Fuhrpark + 20 % USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstiger
Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie und dem
Nahrungsmittelgewerbe je kg wie in lit. 1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines
Kadavers zur Untersuchung
11,40
(Sektion)
4. Aufladen eines Großtierkadavers
16,60
auf das Transportfahrzeug
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines LKWs je km
Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei
11,40
7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne befindlichen
oder nach §13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in
Verwahrung genommenen Tieres, je Tag und Tier
a) bei einem Hund
11,40
b) bei Reptilien, Amphibien,
Fischen, Vögeln, Katzen,
6,90
Frettchen, andere Kleinsäuger
8. Auslösen eines abgenommenen,
eingefangenen oder geborgenen
16,60
und in Verwahrung genommenen
Tieres durch dessen Eigentümer
9. Abhäuten eines Kadavers und
Ausfolgung der Haut (Fell) an den
26,30
Eigentümer
10. T ötung eines Tieres auf
34,00
Verlangen des Eigentümers
11. B
 ergung eines Tieres
11,40
Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50 %

Der Antrag für die Wasenmeistereigebühren sieht für 2017
und 2018 jeweils eine Erhö-hung um ca. 2,0 % vor.
Die Gebühren für die Wasenmeisterei werden ab 01.01.2017
und ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark
Zu den Entgeltsätzen der Punkte 1 bis 11 tritt die Mehrwertsteuer
im gesetzlichen Ausmaß (derzeit +20 %)
ausgenommen hievon ist die Abrechnung der gewichtsabhängigen
Tierkadaverbeseitigung je kg, welche mit 10 % MwSt. zu belegen ist.
1

Tarife 2017

der Landeshauptstadt Innsbruck
In seiner Sitzung vom 09. November 2016 hat der Stadtsenat folgende Tarife für das Haushaltsjahr 2017 bzw. für
die Saison 2017/18 beschlossen:

1. VOLKS- UND HAUPTSCHULEN, BENÜTZUNGSENTGELT
Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird das Benützungsentgelt für die
Überlassung von Schulraum (Klassen, Turnsäle, Sonderräume
etc.) mit EUR 7,83 (+2,09 %) zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener USt. (bisher EUR 7,67) je Raum und Stunde festgesetzt. Ab
01.01.2018 gilt ein Entgelt von EUR 7,99 zuzügl. USt. je Raum
und Stunde. Dabei ist ein Drittel der Sporthallen als ein Raum
anzusehen. Für die Überlassung von Turnhallen an Innsbrucker
Sportvereine sowie Schulraum zur ausschließlichen Nutzung
in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine und
Organisationen wird, wie bisher, kein Benützungsentgelt eingehoben.

2. ELTERNBEITRÄGE IN STÄDT. KINDERGÄRTEN UND SCHÜLERHORTEN
2 – 4 Jahre
Ganztageskindergarten monatl.
Kindergarten bis max.
14:00 Uhr monatl.

2017 (EUR)
4 – 6 Jahre

118,00

58,00

68,00

0,00

2017 (EUR)
2 – 4 Jahre 4 – 6 Jahre
Ganztageskindergarten monatl.
29,00
29,00
Kindergarten bis max. 14:00
0,00
0,00
Uhr monatl.
Halbtageskindergarten monatl.
Schülerhort (1-2 Tage/Woche)
46,00
2,20%
monatl.
Schülerhort (3-5 Tage/Woche)
66,00
1,50%
monatl.
Mittagstisch - Kindergarten
3,70
2,80%
Mittagstisch - Schülerhort
3,70
2,80%

27.–29.01.2017
Die Häuslbauermesse

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