Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.1

- S.52

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Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_01
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Rathausmitteilungen

Gebühren 2017
der Landeshauptstadt Innsbruck
In seiner Sitzung vom 02. Dezember 2016 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 folgende Gebühren beschlossen:

1. Abfallgebühren (HH-Ansatz 813000)
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 01. Jänner 2017 wie folgt festgesetzt:

1.4.0
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5.0
1.5.1
1.6.0
1.6.1

2017 (EUR)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatz)
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

1.6.2

0,2322
0,0350

1.7.0

3,15

1.7.1

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

1.7.2
1.7.3

2. Gehwegreinigungsgebühren
(HH-Ansatz 814000)

1.8.0

Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2015 eine Erhöhung zwischen
2,50 % und 3,00 % vor.
Dementsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Haushaltsjahr
2017 bzw. ab 2018 wie folgt festgesetzt:
2017 (EUR)
Für bebaute Grundstücke je m²

1.8.1

2.0.0
2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

Klasse I

11,90

Klasse II

8,70

3.0.0

Klasse III

7,00

3.1.0
3.1.1

Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I

4,70

3.1.2

Klasse II

3,60

Klasse III

3.1.3

3,00

3. Friedhofsgebühren (HH-Ansatz 817010)
Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht für das Jahr 2017
und 2018 jeweils eine Anhebung der Gebühren in Höhe von
ungefähr 2% vor.
Die Friedhofsgebühren werden ab 01.01.2017 und ab
01.01.2018 wie folgt festgelegt:

1.0.0 Grabbenützungsgebühren

2017 (EUR)

3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0
3.3.1
3.3.2

1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab – normal
Reihengrab – Kinder
1.1.2
(inkl. Sammelgrab)
1.1.3 Wandgrab

334,20
216,80

3.3.3

501,40

3.3.4

1.1.4 Arkadengrab

585,00

1.1.5 Urnengrab
für Priester, Pfarreien
1.1.6 Sammelgräber
und Klöster sowie Armengräber
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)

294,80

3.3.5

Keine

3.3.6

1.2.1 Nische für 2 Urnen

399,10

1.2.2 Nische für 3 Urnen

498,40

1.2.3 Nische für 4 Urnen

598,40

1.2.4 Nische für 6 Urnen

697,10

1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische

52

INNSBRUCK INFORMIERT

697,10

3.4.0
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
5037,00
Sammelgruft – je Gruftnische
503,80
Sonstige Gruft
5037,00
Urnensammelgrab (einmalig)
Grab der Einsamen
131,10
Notgruft
Benützungsgebühr je angefangenen
49,60
Monat
Sicherstellungsgebühr
668,50
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
die vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitäts­
dienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf
Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen
496,70
nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen
248,20
nach jeweils 50 Jahren
bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren
10%
anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des
100,70
Grabbenützungsrechtes unter
Lebenden

4.2.0

Friedhofsbenützungs­gebühren
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber,
Notgruft und Sammelgräber für
Priester, Pfarreien und Klöster

6.1.3

Administrationsgebühren
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen
und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
für Urnensammelgräber
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für Körperbestattungen aus
sanitätspolizeilichen Gründen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für sonderbewilligte
Körper­bestattungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
Bewilligungsgebühren
Nachbelegung
Aufstellung einer Urne
Umlegung
temporäre Einstellung einer Leiche
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

Administrationsgebühren
4.0.0 (Verwaltungskosten)
4.1.0 Hallenbenützung

4.3.0
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5.0

5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
5.2.0
(inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
5.4.1
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber
5.4.2
für Priester, Pfarreien u. Klöster
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
5.4.3
nicht vollendet haben
6.0.0
6.1.0.
6.1.1
6.1.2

156,70
234,60
778,20

6.1.4

Keine

6.1.5
6.2.0
6.2.1

100,70
10,00

6.2.2
6.2.3

20,10

6.2.4

50,40

6.3.0

50,40

6.3.1

50,40
100,70
66,90

7.0.0
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1

100,70
201,50

201,50
402,90

302,10
604,00
50,30
25,20
50,30
25,20
100,70

49,20

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück

7.2.2
7.2.3
7.2.4
8.0.0
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1
8.4.2
8.5.0
8.6.0

Graböffnungsgebühren
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
Erdgräber: doppelte Tieferlegung
(2,60 m)
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.1.1-6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomiegräbern,bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und
Urnensammelgräber
Erdgräber
Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.2.1-6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten,
Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
je angefangene halbe Stunde und
Arbeiter
Spezielle Enterdigungsgebühren
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
Exhumierung
1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt)
1 Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

68,40
150,60
268,20
26,80
134,30
6,90

9,80
14,80
20,10
44,70
4,60
22,40

328,30
446,50
623,60
262,80
50 %

38,10
82,00
262,80

19,00

76,60
38,30
38,30
328,30
295,40

Sonstige Gebühren
Dauerfundament je Einzelgrab
223,00
Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
324,70
Doppelerdgrab
433,10
Urnenerdgrab
162,50
kombiniertes Urnenerdgrab
81,10
Beisetzungsbedingte Nachverlegung
der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
114,80
Doppelerdgrab
133,80
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe 1
280,60
Größe 2
332,70
Behältnis für Urnenerdbestattung
95,50
sonstige Arbeitseinsätze je
19,00
angefangene ½ h und Arbeiter