Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.1

- S.50

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Rathausmitteilungen

© STADT INNSBRUCK

Wenn der Schnee kommt, ist das
Amt für Straßenbetrieb, wie auch
in den Vorjahren, bestens gerüstet und jederzeit einsatzbereit.

Für den Winter
bestens gerüstet
Der bekannte Satz „Schneeflöckchen, Weißröckchen, wann kommst du geschneit?“
steht nicht nur am Beginn eines beliebten Kinderlieds, auch im städtischen
Amt für Straßenbetrieb stellt sich diese Frage alle Jahre wieder.

F

ällt Schnee vom Himmel, steht
die Sicherheit der Menschen an
erster Stelle und fordert besonderen Einsatz von den städtischen MitarbeiterInnen und AnrainerInnen. Damit
der Winterdienst funktioniert, ist Verständnis und Rücksichtnahme nötig.

Einsatzbereich des Amts
für Straßenbetrieb
Generell obliegt die Räumung der Gehsteige im Kernbetreuungsgebiet und der
Fahrbahnen dem Amt für Straßenbetrieb, das nach einer festgelegten Prioritätenliste vorgeht. Bedarfsgerecht wird
je nach Bedeutung eine Straße geräumt
und gestreut, Hauptverkehrsadern und
Straßen für den öffentlichen Verkehr gehen dabei vor.
In die Betreuung des Amts fallen insgesamt rund drei Millionen Quadratmeter
Fahrbahnen, Gehsteige und Radwege. Im
Rahmen des Winterdiensts werden diese von 120 Mitarbeitern betreut. Im Einsatz sind bis zu 26 Fahrzeuge – 14 Großfahrzeuge und zwölf kleinere, die zur
50

INNSBRUCK INFORMIERT

Räumung und Streuung bereitstehen.
Herausforderungen für die städtischen
Mitarbeiter sind oftmals auf Gehsteigen abgestellte Fahrräder. Sie behindern nämlich die maschinelle Betreuung. Deshalb ist auf Gehsteigen, die eine
geringere Breite als 2,5 Meter aufweisen, das Abstellen von Fahrrädern gemäß § 68 StVO generell nicht gestattet.
Schneit es besonders ergiebig, sind die
Mitarbeiter rund um die Uhr im Einsatz
– teilweise auch mit Schneepflügen. Außerdem muss der Schnee in diesen Fällen oft nicht nur geräumt, sondern auch
abtransportiert werden. Das Aufstellen
von temporären Halte- und Parkverboten ist dabei unerlässlich.

pflicht) abrufbar. Außerhalb besteht für
EigentümerInnen von Liegenschaften die
Verpflichtung, Gehsteige und -wege entlang ihrer Liegenschaften in der Zeit von
06:00 bis 22:00 Uhr zu räumen und zu
streuen. Dies gilt auch in Haltestellenbereichen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden,
so ist der Straßenrand in der Breite von
einem Meter zu räumen und zu streuen.
Die EigentümerInnen von Liegenschaften sind auch verantwortlich, dass
Schneewechten auf Dächern zur Straße
hin entfernt werden. Äste, die durch die
Schneelast in Fahrbahnen oder Gehsteige hineinragen, müssen entfernt werden.
Bei der Räumung privater Flächen darf
der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden. AA

Mithilfe der EigentümerInnen
Im Zentrum gibt es ein sogenanntes
Kerngebiet, innerhalb dessen die Stadt
gegen Entgelt die AnrainerInnenverpflichtung übernommen hat. Ein Straßenverzeichnis des Gebiets ist online
unter www.innsbruck.gv.at (Umwelt/Verkehr, Schneeräumung, Räum- und Streu-

Kontakt
Amt für Straßenbetrieb
Rossaugasse 4
Tel. +43 512 5360 7251
post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at