Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.1

- S.22

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Lebensraum Innsbruck

Stadt bietet
Unterstützung
für Studierende
Welche Änderungen hat der Gemeinderat für die Mietzins- und
Annuitätenbeihilfe beschlossen?
Die Stadtgemeinde Innsbruck führte mit
01. September 2016 für die Gewährung
einer Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
eine Anwartschaft von drei Jahren ein. Das
bedeutet, dass ein Beihilfenantrag frühestens nach einer unmittelbar vorausgehenden ununterbrochenen Hauptwohnsitzdauer von drei Jahren in Innsbruck gestellt
werden kann. Im Sinne der sozialen Treffsicherheit wurde zudem beschlossen,
dass diesem Personenkreis jene Bürger­
Innen gleichzusetzen sind, die insgesamt
15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck
wohnhaft sind bzw. waren (auch mit Unterbrechungen) sowie Personen, die zum
Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen seit sechs Jahren im Gemeindegebiet
von Innsbruck berufstätig sind.

Warum wurde die dreijährige
Anwartschaft eingeführt?
Damit hat sich die Stadt Innsbruck anderen Tiroler Gemeinden angepasst. Wohnraum ist in der Landeshauptstadt ein
knappes Gut. Die Stadt schafft mit zielgerichteten Maßnahmen gute Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen. Als
Zeichen der Notwendigkeit und Bedeutung der Verwendung von finanziellen
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INNSBRUCK INFORMIERT

Mitteln für leistbares Wohnen bekennt
sie sich zu zielorientierten Förderungen –
unter anderem des studentischen Wohnbaus aus städtischen Finanzmitteln.

Was passiert mit Studierenden,
die bereits Mietzinsbeihilfe bezogen haben, jedoch noch keine drei
Jahre mit ihrem Hauptwohnsitz in
Innsbruck gemeldet sind?
Der Gemeinderat hat am 17. November
2016 zur Abfederung von Härtefällen die
Einführung eines Überbrückungszuschusses für Studierende nach Entfall der Mietzinsbeihilfe beschlossen. Bedürftige Studierende, die unmittelbar vorausgehend
Mietzinsbeihilfe bezogen haben, nun aber
die Kriterien der dreijährigen Anwartschaft
noch nicht erfüllen, bekommen so weiterhin Unterstützung von der Stadt.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen für die Gewährung
des Überbrückungszuschusses
erfüllt werden?
Maßgeblich ist neben der Voraussetzung des unmittelbar vorangegangenen
Bezugs der Mietzinsbeihilfe die soziale
Bedürftigkeit der/des Studierenden. So
darf das Einkommen beider Elternteile zusammen 3.780 Euro netto (im Jahreszwölftel) nicht überschreiten. Dieser

© S. KUESS

Rund 35.000 StudentInnen absolvieren ihre Ausbildungen
in Innsbruck. Natürlich benötigen sie auch ein Dach über
dem Kopf. Die Stadt Innsbruck gewährt finanziell schwächeren
Studierenden eine Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.

Betrag erhöht sich pro Geschwister bis
Vollendung des 25. Lebensjahrs um 245
Euro. Zudem darf das Eigeneinkommen
der Antragstellerin bzw. des Antragstellers bei einer Tätigkeit von maximal 20
Wochenstunden im Monat 800 Euro netto nicht überschreiten. Dies ist auch bei
Gewährung der Mietzinsbeihilfe Voraussetzung.

Wie lange kann der Überbrückungszuschuss in Anspruch
genommen werden?
Der Zuschuss wird auf Antrag bis zur Erfüllung der Anwartschaft jeweils ein Jahr
lang als Einmalzahlung gewährt. Bei Erwerbstätigen, PensionistInnen sowie
BezieherInnen von Arbeitslosenunterstützung deckt die Mindestsicherung
größtenteils den vorübergehenden Entfall der Mietzinsbeihilfe. Verbleibende
Härtefälle beurteilt das Sozialamt im Einzelnen.

Gibt es andere Unterstützungsmöglichkeiten für StudentInnen
in Innsbruck?
Innsbrucker Studierende haben neben
der Mietzinsbeihilfe zahlreiche weitere