Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1958

/ Nr.9

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1958_Amtsblatt_09
Ausgaben dieses Jahres – 1958
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nummer 9

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Veite 4

Tage uni 15.15 Uhr ini bleuen Nathans, 3. Stuck.
Zimmer Nr. 416, vor anwesenden Anbotstellern,
Nach 15 Uhr einlangende Anbote werden nichl mehr
berücksichtigt.
Der 1. Vizebürgermeister!
Hans Flöckinger e. H.
Stadtbauamt Innsbruck
Z l . VI-4344/1958

Arzl (Reu-Arzl): Sämtliche südlich d^v Bundesbahnlinie gelegenen Gebäude;
Haller Straße: Bon Nr. 101 bis 1«»!» ei
Hauplschießstaud-Umgebung: Sämtliche
I g l s : Sämtliche Gebäude!
Menllbergsiedlung: Sämtliche Gebäude"
Sieglanger: Sämtliche Gebäude"
Bölser Straße: Sämtliche Gebäude"
Wittenberg: Sämtliche Gebäude mit A»5iml,me
Nr. 1. 1a. I d . 1c und 14.

Kunömachung

Der Abteilungsleiter:

betreffend Neubenennung von Strahen und Umnumerierung in den Stadtgebieten Arzl, südlich der Bundesbahn, Hauptschiehstand-Umgebung, I g l s , M e n t l bergsiedlung, Sieglanger, Völfer Strahe und Wittenberg.
Durch die Beschlüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 27. J u n i 1957 bzw.
13. September 1957, Z l . VI-962/1957, und vom 13. Dezember 1957. Z l . VI-2067/1957, wurden für die Stadtgebiete mit den bisherigen Bezeichnungen: Arzl, südlich der Bundesbahn (Neu-Arzl), Haller Straße,
Hauptschießstand-Umgebung, I g l s , Mentlbergsiedlung,
Eieglanger, Völser Straße und Wittenberg im Sinne
der Bestimmungen des Gesetzes über Gebäudenumerierung, Straßeil- und Ortsbezeichnung vom
13. November 1951. L G V l . Nr. 5, neue Str"aßenbezeichnungen festgelegt.
Die Anbringung der Straßentafeln und die erstmalige Bestellung der Hausnummertafeln übernimmt die Stndtgemeinde.
Die Haus- und Grundeigentümer sind verpflichtet,
die Anbringung und Erhaltung der Straßentafeln an
ihren Gebäuden oder auf ihren Grundstücken ohne
Entschädigung zu dulden.
I n die auf Grund der angeführten Gemeinderatsbeschlüsse erstellten Pläne und Verzeichnisse kann beim
Stadtbauamte Innsbruck, Fallmerayerftraße Nr. 1,
4. Stock, Zimmer Nr. 439, während der Amtsstunden
Einsicht genommen werden.
Folgende Gebäude werden durch die Umnumerierung betroffen:

D i p l . - I n g . Reiter
Stadtbaudirektor
Etadtmagistrat Innsbruck
Zl. St. 96/1958

Kundmachung
über die öffentliche Auflage des Vefchwornen- und
Schöffenverzeichnisses 1959 der Stadt Innsbruck
Gemäß tz 20 des Geschwornen- und Schöffenlistengesetzes, V G V l . Nr. 135/194« in der geltenden Fassung, wird das für das Jahr 1959 für die Stadtgemeinde Innsbruck erstellte Verzeichnis der Personen,
die zum Amte eines Geschwornen oder Schöffen berufen werden können, in der Zeit vom 2!). September
bis einschließlich 8. Ottober 1958 an Werttagen mit
Ausnahme des Samstages von 8 bis 12 Uhr und
14 bis 18.30 Uhr im städtischen Einwohneramt, Nathans, Neubau, Fallmerayerstraße 1, I. Stock, Zimmer
Nr. 350, zur öffeutlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder eigenberechtigte Staatsbürger wegen Eintragung von Personen,
die nach dem Gesetz zum Amte eines Geschwornen
oder Schöffen unfähig sind oder zu diesem Amte nicht
zu berufen sind, beim Sladtmagistral schriftlich oder zu
Protokoll Einspruch erheben. Ebenso können gesetzliche
Vefreiungsgründe geltend gemacht werden.
Der Bürgermeister:
Dr. Lugger

Natürliche Bevölkerungsbewegung
Das Statistische Amt der Stadt Innsbruck gibt folgende Veoolteruna.sbewea.img bekannt:

Insgesamt

Stnndesfälle
im Fuli

Eheschließungen
Geburten
Knaben
davon ^,.,< .
Madchen
ehelich
unehelich
Totgeburten
Sterbefälle
Nriegssterbefälle
(nachträglich deurtundct»

davon

195?

195«

76

103

99

185
101
84
148
37
3

221
108
113
187
34
5
125
>)

185
75)
110
MI
24
3
9",»
!

105
2

Ortsansässige

195.«

195?

1956

M: 59
5: 59

75
78
126
58
68
105
19
1
81

73

105
49
56
90
15
1
7,
1

1N2
55
47
»"l

1