Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.10

- S.57

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ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Grabstätte West Arka-122,
Zahl III–7640/2016, Auflassung, Bekanntmachung lt.
§ 15 (4) der städt. Friedhofsordnung

Grabstätte West Arkn-30, Zahl
III–10574/2016, Aufforderung
eventueller Nachkommen,
Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz bzw. § 29 der städt.
Friedhofsordnung

Grabstätte West Arkn-9, Zahl
III–10575/2016, Aufforderung eventueller Nachkommen, Zustellung gemäß § 25
Zustellgesetz bzw. § 29 der
städt.Friedhofsordnung

Der Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt bekannt, dass das Benützungsrecht an der
Grabstätte West Arka-122 mit Wirkung
vom 15.06.2016 aufgelassen wurde.
Gemäß § 15 (4) der städt. Friedhofsordnung ist der Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Gruft zugunsten der
Stadtgemeinde Innsbruck vom Stadtmagistrat öffentlich bekanntzumachen.
Der Verzicht wird rechtswirksam, wenn
binnen 3 Monaten nach Ablauf der öffentlichen Bekanntmachung kein Eintrittsberechtigter in das Benützungsrecht eintritt.
Die vorhandenen Grabeinrichtungen
verfallen zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist
vom 29.09.2016 bis 28.10.2016 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche
Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im Oktober 2016 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
29.01.2017 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck,
Fritz-Pregl-Straße 2, einzubringen.

Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkn-30, kein Benützungsberechtigter bekannt bzw. der
Benützungsberechtigte verstorben. In
dieser Grabstätte wurde zuletzt Frau
Martha Bolldorf am 22.06.2001 beigesetzt.
Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen, wird die
Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist
vom 29.09.2016 bis 28.10.2016 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso wird diese öffentliche
Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im Oktober 2016 und
im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
29.01.2017 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck,
Fritz-Pregl-Straße 2, einzubringen.

Dem Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Grünanlagen, Referat Friedhöfe, ist für
die Grabstätte West Arkn-9, kein Benützungsberechtigter bekannt bzw. der
Benützungsberechtigte verstorben. In
dieser Grabstätte wurde zuletzt Frau
Elisabeth Ferrari am 15.07.1991 beigesetzt.
Deshalb erfolgt die Aufforderung an
eventuelle Nachkommen, bei der städt.
Friedhofsverwaltung das Eintrittsrecht
schriftlich geltend zu machen oder die
Grabstätte aufzulassen. Sollten keine
eintrittsberechtigten Personen von diesem Recht Gebrauch machen, wird die
Grabstätte am städt. Westfriedhof nach
Rechtskraft der öffentlichen Bekanntmachung zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck für verfallen erklärt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist
vom 29.09.2016 bis 28.10.2016 an der
Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln
bei den städt. Friedhöfen angeschlagen.
Ebenso wird diese öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung „Innsbruck informiert“ im Oktober 2016 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
29.01.2017 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen,
Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck, FritzPregl-Straße 2, einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Stadtmagistrat
Mag. Alexander Legniti

Mit freundlichen Grüßen
Für den Stadtmagistrat
Mag. Alexander Legniti

Mit freundlichen Grüßen
Für den Stadtmagistrat
Mag. Alexander Legniti

INNSBRUCK INFORMIERT

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