Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.10

- S.11

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© STADT INNSBRUCK

Wahlen sind wichtige
demokratiepolitische
Errungenschaften.

Wahlen bleiben Top-Thema
Im Amt Allgemeine Bezirks-und Gemeindeverwaltung laufen
viele Fäden zusammen. Das Thema Wahlen beherrscht auch
in den kommenden Jahren die Arbeit der Dienststelle.

Zu den wohl spannendsten und wichtigsten Aufgaben gehört die Organisation von
Wahlen. Vom Herstellen der Unterlagen
bis zur Bestellung der Wahlbehörden laufen hier alle Fäden zusammen. Insgesamt
müssen 152 Wahlsprengel in Innsbruck
bedient werden. Jüngst wurden die Wahlsprengel in der Tiroler Landeshauptstadt
an die neuen Stadtteilgrenzen angepasst.
Auf einen Wahlsprengel kommen rund
1.000 wahlberechtigte BürgerInnen. Der/
die WahlleiterIn und eine entsprechende Stellvertretung werden vom Amt bestellt, dazu kommen drei BeisitzerInnen
sowie deren Ersatz. Im Falle der stattfindenden Wiederholung des zweiten Wahlgangs zur Bundespräsidentenwahl am 04.
Dezember erfolgt die Zusammensetzung
der Wahlbehörde nach dem Ergebnis der
Nationalratswahl 2013. Amtsleiterin Margreiter betont speziell: „Wählen ist keine
Pflicht, sondern ein hart erkämpftes und
erarbeitetes Recht, das jede und jeder in
Anspruch nehmen sollte.“

Superwahljahr 2018
In Innsbruck werden im Frühjahr 2018 der
Landtag sowie der Gemeinderat und der/

die BürgermeisterIn gewählt. Im Herbst
2018 steht die Wahl des Nationalrates an.
Im Frühjahr 2019 folgt die Europawahl.
Auch dafür wird es – wie in der Vergangenheit – die Möglichkeit der persönlichen
Beantragung von Wahlkarten im 6. Stock
des Innsbrucker Rathauses geben. Damit
ist gewährleistet, dass auch jene BürgerInnen, die am Wahltag aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert
bzw. außer Landes sind, ihre Stimme abgeben können. KR

HER

Wahl zum österreichischen
Bundespräsidenten

© V. LERV

D

ie Republik Österreich ist föderal organisiert. Ihre oberste Verwaltungseinheit ist der Bund. Danach folgen Bundesländer, Bezirke und
Gemeinden. Eine der Verwaltungsebenen
in den Ländern bilden die sogenannten
Bezirksverwaltungsbehörden. In Statutarstädten – wie Innsbruck – fällt die Bezirksmit der Gemeindeverwaltung zusammen.
In der Tiroler Landeshauptstadt bildet
das Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung unter der Leitung von
Mag. Edith Margreiter einen Teil dieses
breiten Aufgabenspektrums ab. Die Referate Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, „Grundverkehr“ und „Verwaltungsstrafen“ behandeln ein breites
Themengebiet. Neben diesen Bereichen
gehören Naturschutz, Jagd- und Fischereirecht, Sanitätsaufsicht, die Aufsicht
über Wohnheime und Krankenanstalten,
Tierschutz, ArbeitnehmerInnenschutz,
Abfallrecht, Altlasten-Sanierung, Tierseuchen und Apothekerrecht zu den Aufgaben, die hier bearbeitet werden. Dazu
kommen die Abwicklungen von Wahlen,
Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Auch fällt beispielsweise die Prüfung von
eingelangten Bürgerinitiativen ins Aufgabenportfolio des Amtes.

Mag. Edith Margreiter
Amtsvorständin

Allgemeine Bezirks- und
Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
Tel.: +43 512 53 60 3215
E-Mail: ost.bezirks.gemeindever­waltung@
innsbruck.gv.at

Zahlen und Fakten
, 7.300 Akten pro Jahr werden bearbeitet
, 1
 2 MitarbeiterInnen
, 3
 Referate
INNSBRUCK INFORMIERT

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